ATLAS-Ausfuhr AES 3.0: Das ändert sich für Exporteure
Von Rafael Paulo Krüger · Zollexperte & CEO
ATLAS-Ausfuhr läuft seit AES 3.0 nur noch über das Zoll-Portal — IAA-Plus ist abgeschaltet. Neue Pflichtfelder und was Exporteure jetzt tun müssen.
Ein Maschinenbauer aus dem Bergischen Land meldete seine Ausfuhren jahrelang selbst an — über die kostenlose Internet-Ausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) des Zolls. Im Frühjahr 2026 stand er plötzlich vor verschlossener Tür: IAA-Plus war abgeschaltet, die Anmeldung lief nur noch über das neue Zoll-Portal, und ohne ein passendes ELSTER-Zertifikat kam er nicht mehr hinein. Der LKW wartete, die Anmeldung lag auf Eis. Genau solche Situationen häufen sich seit der Umstellung auf ATLAS-Ausfuhr AES 3.0. Wir erklären, was sich geändert hat und worauf Sie jetzt achten müssen.
Was ist AES 3.0?
ATLAS ist das elektronische Zollabwicklungssystem der deutschen Zollverwaltung (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System). Für die Ausfuhr bildet es den europäischen Standard AES (Automated Export System) ab. Mit dem Release AES 3.0 wurde das deutsche Ausfuhrverfahren an die Vorgaben des Unionszollkodex (UZK) angepasst.
Die Umstellung ist kein Zukunftsthema mehr. Die Pflicht-Migration auf AES 3.0 ist seit Ende 2023 abgeschlossen — die neuen Datenanforderungen gelten seitdem für jede Ausfuhranmeldung. 2025 und 2026 kam die zweite Welle: der Umzug der Zugänge ins zentrale Zoll-Portal. Beide Änderungen treffen vor allem Unternehmen, die bisher selbst angemeldet haben.
Neue Pflichtangaben in der Ausfuhranmeldung
AES 3.0 hat das Datenmodell der Ausfuhranmeldung erweitert. Mehrere Angaben, die früher optional oder gar nicht erfasst wurden, sind jetzt Pflichtfelder:
- Beförderer: Der Beförderer (Frachtführer) ist seit AES 3.0 Pflicht — angegeben mit EORI- oder TCUI-Nummer. Ist er bei der Anmeldung noch nicht bekannt, tragen Sie den voraussichtlichen Beförderer ein oder hinterlegen sich selbst als Anmelder.
- Beförderungsmittel und Kennzeichen: Für den Transport im Inland und über die Grenze geben Sie den Verkehrszweig an, beim Straßentransport zusätzlich das amtliche Kennzeichen. Stehen die Daten noch nicht fest, ist auch hier eine voraussichtliche Angabe erlaubt.
- Ursprungsland der Ware: Das Ursprungsland (nichtpräferenzieller Ursprung) ist jetzt für jede Warenposition Pflicht. Das ist nicht der präferenzielle Ursprung für Zollvorteile, sondern eine eigene Angabe.
- Unterscheidung der Ausführer: AES 3.0 trennt den zollrechtlichen vom außenwirtschaftsrechtlichen Ausführer in zwei getrennte Felder.
Hinzu kommt: Auch die Struktur der MRN (Master Reference Number), mit der jede Anmeldung eindeutig identifiziert wird, wurde im Zuge von AES 3.0 angepasst. Was die MRN ist und wofür Sie sie brauchen, lesen Sie im Beitrag MRN-Nummer beantragen.
Für die Praxis heißt das: Eine Ausfuhranmeldung braucht heute mehr und genauere Daten als noch vor wenigen Jahren. Wer sie selbst erstellt, muss diese Felder korrekt befüllen — fehlende oder falsche Pflichtangaben führen zur Abweisung der Anmeldung.
Smart-Zoll-Tipp: Genau diese Pflichtfelder füllen wir täglich korrekt aus — mit zertifizierter ATLAS-Software. Sie liefern die Sendungsdaten, wir kümmern uns um die richtigen Befördererdaten, die Übermittlung der Ursprungsdetails und die korrekten Codierungen, damit Ihre Anmeldung nicht an einem Detail scheitert.
Der Umzug ins Zoll-Portal — IAA-Plus ist abgeschaltet
Die zweite große Änderung ist organisatorisch. Kleinere Exporteure gaben ihre Anmeldungen lange kostenlos über die browserbasierte Internet-Ausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) ab — ohne eigene Software. Sie wurde zum 17. März 2026 endgültig abgeschaltet. Die letzte technische AES-Migrationsstufe war bereits am 14. Dezember 2025 erfolgt.
Seitdem läuft der Zugang ausschließlich über das zentrale Zoll-Portal. Der Login ist deutlich anspruchsvoller geworden:
- Sie benötigen ein ELSTER-Zertifikat oder eine qualifizierte eIDAS-Signaturkarte.
- Das Zertifikat muss exakt auf die juristische Person ausgestellt sein, die hinter der EORI-Nummer des Unternehmens steht.
- Pro EORI-Nummer ist nur ein Geschäftskundenkonto zulässig. Unternehmen mit mehreren Standorten müssen ihre Anmeldungen über ein zentrales Konto bündeln.
Wer noch kein Portalkonto und kein passendes Zertifikat hat, kann seit dem Stichtag nicht mehr selbst anmelden. Die Einrichtung dauert und sollte rechtzeitig vor der nächsten Lieferung erledigt sein. Wenn Sie ohnehin noch keine EORI-Nummer haben, klären Sie diese Voraussetzung am besten gleich mit.
Smart-Zoll-Tipp: Kein ELSTER-Zertifikat, kein Portalkonto, keine Zertifikatsverwaltung — wir besitzen den ATLAS-Zugang und melden für Sie an. Sie liefern nur die Sendungsdaten, alles andere läuft über uns — und jeder in Ihrem Team kann sich mit der zugehörigen EORI-Nummer bei uns anmelden.
Was das für Sie als Exporteur bedeutet
Beide Wellen zusammen erhöhen den Aufwand für die Eigenanmeldung spürbar: mehr Pflichtfelder, eine angepasste Datenstruktur und ein neuer, zertifikatsgebundener Portalzugang. Für Unternehmen, die nur gelegentlich exportieren, steht der Aufwand für Einrichtung und Pflege oft in keinem Verhältnis zur Zahl der Anmeldungen.
Genau hier setzt eine Zollagentur an. Wir verfügen über den ATLAS-Zugang und die zertifizierte Software und übernehmen die Ausfuhranmeldung für Sie — inklusive der korrekten neuen Pflichtangaben. Sie geben uns die Sendungsdaten über unser Online-Formular, wir prüfen sie und melden im ATLAS-Verfahren an. Sie brauchen kein eigenes ELSTER-Zertifikat, kein Portalkonto und müssen sich nicht mit AES-3.0-Datenfeldern befassen. Wie der Ablauf im Detail aussieht und welche Daten wir benötigen, lesen Sie auf unserer Seite zur Ausfuhranmeldung & ABD.
Korrekte Pflichtangaben setzen voraus, dass die Warennummern stimmen — eine falsche Tarifierung zieht sich durch die gesamte Anmeldung. Wie Sie die richtige Warennummer finden, erklären wir im Beitrag Zoll-Tarifierung verstehen.
Kurz-Checkliste für Selbstanmelder
Wenn Sie weiter selbst anmelden wollen, brauchen Sie:
- Portalkonto im Zoll-Portal (ein Konto pro EORI-Nummer)
- ELSTER-Zertifikat, ausgestellt auf die juristische Person hinter Ihrer EORI-Nummer
- eine gültige EORI-Nummer
- die neuen Pflichtfelder im Griff: Beförderer, Beförderungsmittel + Kennzeichen, Ursprungsland, getrennte Ausführerangaben
Smart-Zoll-Tipp: Oder Sie überspringen diese Liste komplett — wir übernehmen die Zollanmeldung, kennen die Pflichtfelder und stellen Ihnen das ABD digital zu. Schnell, geprüft, ohne Verzögerung.
Fazit
AES 3.0 hat die Ausfuhranmeldung in zwei Schritten verändert: inhaltlich durch neue Pflichtfelder (Beförderer, Beförderungsmittel, Ursprungsland, getrennte Ausführerangaben) und organisatorisch durch den Umzug ins Zoll-Portal mit dem Aus für IAA-Plus seit dem 17. März 2026. Wer selbst anmeldet, muss beides beherrschen — Datenmodell und Portalzugang. Wer den Aufwand nicht selbst tragen will, lagert die Anmeldung aus und liefert trotzdem ohne Verzögerung.
Möchten Sie Ihre Ausfuhren ohne Portal-Hürden und Zertifikatsverwaltung abwickeln? Auf unserer Seite zur Ausfuhranmeldung sehen Sie, wie wir die ATLAS-Anmeldung für Sie übernehmen — schnell, geprüft und digital zugestellt.