EORI-Nummer beantragen — Leitfaden für Exporteure
Von Rafael Paulo Krüger · Zollexperte & CEO
EORI-Nummer beantragen: Ab 1. Oktober 2026 nur noch über das Zoll-Portal mit ELSTER-Login. Kostenlos bei der GZD. Was Sie brauchen und wie es abläuft.
Ein Online-Händler aus Sachsen will im Oktober zum ersten Mal Ware in die Schweiz liefern. Er lädt das bekannte Antragsformular für die EORI-Nummer herunter, füllt es aus und schickt es an den Zoll — und erfährt, dass das Papierformular nicht mehr akzeptiert wird. Der Antrag läuft nur noch über das Zoll-Portal, und dafür braucht er einen ELSTER-Zugang für sein Unternehmen, den er erst einrichten muss. Die Lieferung verschiebt sich. Wir erklären, wie Sie die EORI-Nummer heute beantragen und was Sie vorher erledigen sollten.
Stand: 28. September 2026
Neu ab 1. Oktober 2026: Beantragung, Änderung der Stammdaten und Beendigung einer EORI-Nummer laufen verpflichtend über das Zoll-Portal. Das Formular 0870 ist dann nur noch im Ausfallverfahren zulässig.
Was ist die EORI-Nummer?
EORI steht für Economic Operators Registration and Identification. Es ist eine eindeutige Kennnummer für Wirtschaftsbeteiligte, die im Handel mit Drittländern tätig sind — also exportieren oder importieren. Sie identifiziert das Unternehmen (oder die natürliche Person) gegenüber den Zollbehörden in der gesamten Europäischen Union und hat in Deutschland die frühere Zollnummer ersetzt.
Die EORI-Nummer beginnt mit dem Ländercode des ausstellenden Mitgliedstaats (für Deutschland: DE), gefolgt von einer Kennung. Sie gilt unionsweit — wer sie in Deutschland hat, muss in Frankreich, den Niederlanden oder Polen keine weitere beantragen.
In Zollanmeldungen, also auch in jeder Ausfuhranmeldung über ATLAS, identifiziert die EORI-Nummer die Beteiligten. Ohne sie nimmt das System keine Anmeldung an.
Wer braucht eine?
Jedes Unternehmen oder jede natürliche Person, die in Deutschland Waren in ein Drittland ausführt oder Waren aus einem Drittland einführt, braucht eine EORI-Nummer. Das gilt auch für gelegentliche Ausfuhren — etwa beim Export nach Großbritannien, das seit dem Brexit als Drittland behandelt wird.
Ausgenommen sind Privatpersonen, die keine gewerbliche Tätigkeit ausüben — diese können im Rahmen bestimmter Grenzen ohne EORI ausführen. Sobald jedoch eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, ist die EORI erforderlich.
Zollagenten und Spediteure, die im eigenen Namen (als indirekte Vertreter) handeln, benötigen ebenfalls eine eigene EORI-Nummer — unabhängig davon, ob der Exporteur auch eine hat.
Was ändert sich ab 1. Oktober 2026?
Bis zum 30. September 2026 konnte die EORI-Nummer wahlweise über das Zoll-Portal oder mit dem Formular 0870 beantragt werden. Ab dem 1. Oktober 2026 ist das Zoll-Portal Pflicht, und zwar für:
- die Beantragung einer neuen EORI-Nummer,
- die Änderung der Stammdaten (z. B. nach Umzug oder Umfirmierung),
- die Beendigung einer EORI-Nummer.
Das gilt für Unternehmen ebenso wie für Privatpersonen. Die Formulare 0870 dürfen nur noch im Ausfallverfahren genutzt werden, also wenn das Zoll-Portal nicht zur Verfügung steht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 des Unionszollkodex, der den elektronischen Datenaustausch mit dem Zoll vorsieht.
Eine Ausnahme gibt es für Beteiligte aus Drittländern, die keinen Zugang zum Portal bekommen: Sie können weiterhin das Ausfallverfahren nutzen, müssen dem Antrag aber eine formlose Begründung beifügen, warum sie eine deutsche EORI-Nummer brauchen.
So beantragen Sie die EORI-Nummer im Zoll-Portal
Zuständig ist die Generalzolldirektion — Dienstort Dresden — Stammdatenmanagement. Die Beantragung ist kostenlos; laut Zoll ist die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Drittanbieter nicht erforderlich.
- ELSTER-Zugang bereitstellen: Für die digitale Identifizierung brauchen Sie eine auf Ihr Unternehmen ausgestellte ELSTER-Login-Option, z. B. eine Zertifikatsdatei. Privatpersonen nutzen ihre persönliche ELSTER-Login-Option; der Zoll nennt außerdem Online-Ausweis und BundID.
- Im Zoll-Portal registrieren: Einmalig unter zoll-portal.de mit dem ELSTER-Login anmelden.
- Antrag stellen: Im Portal unter „Dienstleistungen“ die „EORI-Nr. Verwaltung“ öffnen und den Antrag ausfüllen. Das Formular führt mit Plausibilitätsprüfungen und Auswahllisten durch die Angaben; Ausdrucken, Unterschreiben und Postweg entfallen.
- Bestätigung abwarten: Nach der Prüfung durch den Zoll erhalten Sie eine Erfolgsmeldung in Ihr Postfach im Zoll-Portal und eine Benachrichtigung an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse. Den Bearbeitungsstand sehen Sie jederzeit im Bereich „Vorgänge“.
Wichtig: Die Daten, die mit Ihrem ELSTER-Login verknüpft sind, werden Teil der Stammdaten Ihrer EORI-Nummer. Ändern lassen sie sich nur über das Finanzamt oder die Meldebehörde, nicht im Zoll-Portal. Prüfen Sie deshalb vorab, ob Firmierung und Anschrift bei ELSTER aktuell sind.
Wie lange dauert es?
Die Bearbeitung dauert meist wenige Werktage. Bei Rückfragen oder abweichenden Angaben kann es länger dauern. Beantragen Sie die EORI-Nummer deshalb rechtzeitig vor der ersten Ausfuhr — und rechnen Sie zusätzlich Zeit für die Einrichtung des ELSTER-Zugangs ein, falls Ihr Unternehmen noch keinen hat.
Müssen Sie zwischen Antrag und Erteilung schon eine Zollanmeldung abgeben, speichern Sie eine Kopie des Antrags und der Sendebestätigung und halten Sie beides bereit.
Was Sie jetzt tun sollten
- Prüfen, ob Ihr Unternehmen einen ELSTER-Zugang (z. B. Zertifikatsdatei) hat, und ihn bei Bedarf beantragen.
- Firmierung und Anschrift in ELSTER kontrollieren — sie werden in die EORI-Stammdaten übernommen.
- Einmalig im Zoll-Portal registrieren, auch wenn Sie schon eine EORI-Nummer haben: Änderungen und Beendigung laufen künftig ebenfalls nur dort.
- Keine alten Formulare 0870 mehr verschicken, außer bei einem Ausfall des Portals.
Häufige Probleme
Kein ELSTER-Zugang für das Unternehmen: Ohne passende ELSTER-Login-Option kommen Sie nicht ins Zoll-Portal. Die Einrichtung kann einige Zeit dauern — deshalb früh beantragen.
Veraltete Daten bei ELSTER: Stimmen Firmierung oder Anschrift beim Finanzamt nicht mehr, landen die alten Daten in Ihren EORI-Stammdaten. Korrigieren lassen sie sich nur über das Finanzamt bzw. die Meldebehörde.
Mehrere Firmierungen unter einer Steuernummer: Wenn ein Unternehmen unter mehreren Namen auftritt (z. B. durch eine eingetragene Marke), kann es zu Rückfragen kommen. Maßgeblich ist die amtlich registrierte Firmierung.
EORI für ausländische Tochtergesellschaften: Wenn eine in Deutschland ansässige Muttergesellschaft für eine ausländische Tochter exportiert, sind die Verhältnisse komplexer. In diesen Fällen empfiehlt sich vorab eine Klärung, wer rechtlich als Exporteur auftritt.
Fazit
Die EORI-Nummer bleibt kostenlos und ist schnell beantragt — ab dem 1. Oktober 2026 aber nur noch über das Zoll-Portal. Der eigentliche Engpass ist der ELSTER-Zugang: Wer ihn früh einrichtet und seine Daten beim Finanzamt aktuell hält, bekommt die Nummer ohne Umwege. Auch spätere Änderungen und die Beendigung laufen dann über das Portal.
Sobald Ihre EORI vorliegt, können Sie mit dem eigentlichen Ausfuhrprozess beginnen. Wie dieser Schritt für Schritt abläuft, finden Sie in unserem Ausfuhranmeldungs-Service — dort begleiten wir Sie von der ersten Anmeldung bis zum Ausgangsvermerk.
Quellen
- ATLAS-Info 0964/26: EORI-Nummer – Verpflichtung zur Nutzung des Zoll-Portals ab dem 01.10.2026 – Generalzolldirektion, Stand 09.06.2026
- Beantragung einer EORI-Nummer und Änderung der Beteiligtendaten – zoll.de, abgerufen 28.09.2026
- EORI-Nummer – zoll.de, abgerufen 28.09.2026