Was kostet die Verzollung in die Schweiz?
Von Rafael Paulo Krüger · Zollexperte & CEO
Ausfuhranmeldung, Einfuhrabgaben, Schweizer MwSt und Zollgebühren: Womit Exporteure bei der Verzollung in die Schweiz rechnen müssen.
Ein Schreinerei-Betrieb aus dem Allgäu verkaufte zum ersten Mal eine Charge Massivholzmöbel an einen Kunden in Zürich. Der Auftrag war kalkuliert, die Marge stimmte — bis am Ende eine Rechnung des Spediteurs über Verzollungsgebühren auf dem Tisch lag, mit der niemand gerechnet hatte. Die Frage, die sich danach jeder Exporteur stellt, lautet: Was kostet die Verzollung in die Schweiz eigentlich wirklich — und welche Posten lassen sich vorher kalkulieren?
Welche Kostenarten entstehen (Überblick)
Bei einer Lieferung in die Schweiz fallen Kosten an zwei Grenzen an. Es hilft, sie sauber zu trennen:
- EU-Seite: die Ausfuhranmeldung in Deutschland — bei uns eine Dienstleistung mit festem Preis.
- Schweiz-Seite: die eigentlichen Einfuhrabgaben (Einfuhrzoll und Schweizer Einfuhrsteuer) plus die Zollabfertigungsgebühr des Spediteurs oder Verzollers.
Wer beide Seiten getrennt betrachtet, vermeidet die typische Überraschung: Die EU-seitige Anmeldung ist überschaubar, die Schweizer Abgaben und die Abfertigungsgebühr machen oft den größeren Anteil aus.
EU-seitig: Ausfuhranmeldung/ABD
Da die Schweiz aus EU-Sicht ein Drittland ist, braucht jede kommerzielle Lieferung eine elektronische Ausfuhranmeldung im ATLAS-Verfahren. Daraus entsteht das Ausfuhrbegleitdokument (ABD), das die Sendung bis zur Ausgangszollstelle begleitet. Wie das im Detail abläuft, beschreiben wir im Beitrag zur Ausfuhranmeldung.
Bei uns kostet eine Ausfuhranmeldung 30 € pro Anmeldung (Großkunden ab 25 €). Der Basispreis enthält eine Tarifposition (Warennummer); jede weitere Position kostet 5 €. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Sendung mit einer einzigen Warennummer ist also mit 30 € abgedeckt, eine gemischte Palette mit mehreren Warennummern entsprechend mehr. Den vollständigen Überblick finden Sie auf unserer Seite Preise.
Schweiz-seitig: Einfuhrzoll, Einfuhrsteuer (MwSt), Zollabfertigung
Auf der Schweizer Seite der Grenze entstehen drei Posten:
- Einfuhrzoll: Eine Schweizer Besonderheit ist, dass der Zoll überwiegend nach dem Bruttogewicht der Ware bemessen wird, nicht nach dem Warenwert. Der konkrete Ansatz hängt von der Warennummer ab — pauschale Franken-pro-Kilo-Sätze lassen sich seriös nicht angeben. Wichtig: Bei Ursprungswaren mit gültigem Präferenznachweis entfällt dieser Zoll häufig (dazu unten mehr).
- Schweizer Einfuhrsteuer (MwSt): Die Schweiz erhebt auf die Einfuhr eine Einfuhrsteuer. Der Normalsatz liegt seit 2024 bei 8,1 %. Bemessungsgrundlage ist im Regelfall der Warenwert zuzüglich Transport- und Versicherungskosten bis zur Grenze sowie etwaiger Zoll. Diese Steuer fällt unabhängig vom Präferenzzoll an.
- Zollabfertigungsgebühr: Der Spediteur oder Verzoller, der die Einfuhranmeldung in der Schweiz vornimmt, berechnet dafür eine eigene Gebühr. Diese ist nicht staatlich, sondern eine Dienstleistung — Höhe und Modell unterscheiden sich je nach Dienstleister.
Wann Präferenzzoll spart
Zwischen der EU und der Schweiz besteht ein Freihandelsabkommen. Für Waren mit EU-Ursprung lässt sich damit der Schweizer Einfuhrzoll vermeiden — vorausgesetzt, die Ware erfüllt die Ursprungsregeln und es liegt ein gültiger Ursprungsnachweis vor (etwa eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung).
Zwei Punkte sind dabei entscheidend:
- Der Präferenznachweis beseitigt nur den Einfuhrzoll, nicht die Schweizer Einfuhrsteuer. Die 8,1 % MwSt fallen also auch bei Ursprungswaren an.
- Ohne gültigen Nachweis wird der reguläre Zoll erhoben, selbst wenn die Ware tatsächlich EU-Ursprung hat. Der formale Nachweis ist also bares Geld wert.
Rechenbeispiel
Zur Illustration ein hypothetisches Beispiel — die Zahlen dienen nur dem Verständnis, nicht als amtliche Tarifauskunft:
Ein Möbelhersteller versendet eine Sendung im Warenwert von 4.000 €, eine einzige Warennummer, mit gültigem EU-Ursprungsnachweis.
- EU-Ausfuhranmeldung (bei uns): 30 € netto, da nur eine Tarifposition.
- Schweizer Einfuhrzoll: entfällt dank Präferenznachweis (EU-Ursprung).
- Schweizer Einfuhrsteuer: 8,1 % auf rund 4.000 € (zuzüglich Fracht bis zur Grenze) — also grob im Bereich von etwa 330 €.
- Zollabfertigungsgebühr des Spediteurs: je nach Dienstleister, separat zu kalkulieren.
Ohne Ursprungsnachweis käme der gewichtsbasierte Schweizer Zoll als weiterer Posten hinzu. Das Beispiel zeigt: Der größte beeinflussbare Hebel ist der korrekte Präferenznachweis.
Fazit
Die Verzollung in die Schweiz kostet nicht „eine” Gebühr, sondern setzt sich aus mehreren Posten zusammen: der EU-seitigen Ausfuhranmeldung, dem Schweizer Einfuhrzoll, der Einfuhrsteuer von 8,1 % und der Abfertigungsgebühr des Verzollers. Wer den Ursprungsnachweis sauber führt, spart den Einfuhrzoll — die Einfuhrsteuer bleibt jedoch.
Einen vollständigen Überblick über Ablauf, Pflichten und unsere Unterstützung beim Schweiz-Export finden Sie auf unserer Seite Export in die Schweiz. Dort begleiten wir Sie von der Ausfuhranmeldung bis zum Ursprungsnachweis.