Ausfuhranmeldung & Zollabwicklung Schweiz
Die Schweiz ist einer der wichtigsten Exportmärkte für deutsche Unternehmen — zollrechtlich aber eindeutig Drittland. Sie gehört weder zur EU noch zur EU-Zollunion. Für jede Lieferung über die Grenze bedeutet das in der Praxis: eine elektronische Ausfuhranmeldung auf EU-Seite, ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) für den Transport und eine Einfuhrverzollung in der Schweiz. Smart Zollagentur übernimmt die EU-seitige Abwicklung für Sie und sorgt dafür, dass Ihre Sendung ohne Verzögerung an der Grenze ankommt.
Was wir für Ihren Schweiz-Export übernehmen
Sie liefern die Daten, wir kümmern uns um die Zollformalitäten — schnell, digital und von Fachleuten geprüft:
- Ausfuhranmeldung über ATLAS — die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Erklärung gegenüber dem deutschen Zoll. Ab einem Warenwert von 1.000 € oder einem Gewicht von 1.000 kg ist sie für die Schweiz Pflicht. Mehr zum Verfahren lesen Sie auf unserer Seite zur Ausfuhranmeldung & ABD.
- Ausfuhrbegleitdokument (ABD) — die digitale Bereitstellung der bewilligten Anmeldung, die Ihre Sendung bis zur Ausgangszollstelle begleitet. Ohne gültiges ABD kann der Frachtführer die Ware nicht ausführen.
- Ausgangsvermerk (AGV) — der zollamtliche Nachweis, dass Ihre Ware die EU verlassen hat. Sie erhalten ihn automatisch per E-Mail über unsere Schnittstelle oder jederzeit abrufbar im Online-Portal.
So läuft die Zollabwicklung in die Schweiz ab
- Daten erfassen — Sie geben Versender, Empfänger, Warenbeschreibung, Werte, Warennummer (HS-Code) und Incoterms in unser Online-Formular ein. Das dauert in der Regel wenige Minuten.
- Expertenprüfung — unsere Zollexperten prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität und kontrollieren, ob ein Ursprungsnachweis sinnvoll und möglich ist.
- ABD per E-Mail oder im Portal — nach der Anmeldung im ATLAS-System erhalten Sie die Bestätigung binnen einer Stunde und das ABD nach der Beschauzeit, per E-Mail oder abrufbar im Kundenportal. Damit kann der Transport in die Schweiz starten.
Ursprungsnachweis & Präferenzzoll
Zwischen der EU und der Schweiz besteht ein Freihandelsabkommen. Für Waren mit EU-Präferenzursprung lässt sich dadurch der Schweizer Einfuhrzoll vermeiden — Ihre Kunden zahlen bei der Einfuhr keinen oder einen reduzierten Zoll. Voraussetzung ist ein gültiger Ursprungsnachweis: in der Regel eine Ursprungserklärung auf der Rechnung, bei höheren Werten eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.
Wichtig: Der Präferenzursprung senkt nur den Einfuhrzoll. Die Schweizer Einfuhrmehrwertsteuer fällt weiterhin an und wird beim Import erhoben. Welche Waren als Ursprungserzeugnis gelten und welcher Nachweis nötig ist, erklären wir im Detail im Artikel Ursprungsnachweis Schweiz.
Kosten
Eine Ausfuhranmeldung für die Schweiz kostet 30 € pro Anmeldung (Großkunden ab 25 €). Im Grundpreis ist eine Tarifposition enthalten; jede weitere Tarifposition wird mit 5 € berechnet. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher MwSt. Was bei der Einfuhr in die Schweiz zusätzlich an Abgaben anfällt, lesen Sie im Überblick Verzollung Schweiz: Kosten; die vollständige Preisliste für unsere Leistungen finden Sie auf der Preise-Seite.
Um Ihre erste Schweiz-Anmeldung zu starten, melden Sie sich im Kundenportal an. Dort legen Sie Aufträge an, sehen den Bearbeitungsstand ein und laden Ihre Dokumente herunter.