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Einfuhr in die Schweiz: Einfuhrabgaben, MwSt und Zollanmeldung

Von · Zollexperte & CEO

Was bei der Einfuhr in die Schweiz anfällt: Einfuhrzoll, Schweizer Einfuhrsteuer, die Zollanmeldung und die Rolle von Empfänger und Incoterms.

Eine Schweizer Boutique bestellte bei einem Hersteller im Schwarzwald eine Palette Lederwaren. Der Hersteller hatte die deutsche Ausfuhranmeldung sauber erledigt und die Sendung auf den Weg gebracht — und war überzeugt, damit sei alles geregelt. An der Grenze stoppte die Ware jedoch: Auf Schweizer Seite fehlte die Einfuhranmeldung, und niemand wollte für die Einfuhrabgaben aufkommen. Dieser Beitrag wechselt bewusst die Perspektive — weg vom deutschen Versender, hin zur Empfängerseite in der Schweiz.

Was bei der Einfuhr in die Schweiz passiert

Aus EU-Sicht endet der Export mit der Ausfuhr an der Ausgangszollstelle. Aus Schweizer Sicht beginnt dort erst der eigentliche Vorgang: die Einfuhr. Jede kommerzielle Ware, die in die Schweiz gelangt, muss bei der Einfuhr beim Schweizer Zoll angemeldet werden. Dabei entstehen die Einfuhrabgaben — und genau diese werden auf der deutschen Seite oft übersehen.

Es lohnt sich, die zwei Grenzseiten getrennt zu denken: Die deutsche Ausfuhranmeldung im ATLAS-Verfahren ist die eine Hälfte; die Schweizer Einfuhranmeldung mit ihren Abgaben ist die andere. Wer eine Lieferung kalkuliert, sollte beide kennen.

Einfuhrzoll: gewichtsbasiert und durch Präferenz vermeidbar

Eine Schweizer Besonderheit ist, dass der Einfuhrzoll überwiegend nach dem Bruttogewicht der Ware bemessen wird, nicht nach ihrem Wert. Der konkrete Ansatz hängt von der Warennummer ab — seriöse pauschale Franken-pro-Kilo-Sätze lassen sich daraus nicht ableiten.

Entscheidend ist der Ursprung: Zwischen der EU und der Schweiz besteht ein Freihandelsabkommen. Für Waren mit EU-Ursprung entfällt der Einfuhrzoll häufig — vorausgesetzt, die Ware erfüllt die Ursprungsregeln und ein gültiger Ursprungsnachweis liegt vor (etwa eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung). Ohne diesen Nachweis wird der reguläre, gewichtsbasierte Zoll erhoben, selbst wenn die Ware tatsächlich EU-Ursprung hat.

Schweizer Einfuhrsteuer (MwSt)

Unabhängig vom Zoll erhebt die Schweiz auf die Einfuhr eine Einfuhrsteuer — das Pendant zur Einfuhrumsatzsteuer. Der Normalsatz liegt seit 2024 bei 8,1 %. Für bestimmte Warengruppen (etwa Lebensmittel oder Bücher) gilt ein reduzierter Satz von 2,6 %; die genaue Zuordnung richtet sich nach der Warenart.

Bemessungsgrundlage ist im Regelfall der Warenwert zuzüglich der Transport- und Versicherungskosten bis zur Grenze sowie eines etwaigen Einfuhrzolls. Wichtig: Ein Präferenznachweis beseitigt nur den Einfuhrzoll, nicht die Einfuhrsteuer. Die MwSt fällt also auch bei Ursprungswaren an. Wer in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist, kann die Einfuhrsteuer regelmäßig als Vorsteuer geltend machen — sie ist dann ein Durchlaufposten, kein endgültiger Kostenfaktor.

Die Zollanmeldung in der Schweiz: wer macht sie

Die Schweizer Einfuhranmeldung ist nicht dieselbe wie die deutsche ATLAS-Ausfuhranmeldung. Es handelt sich um einen eigenen, separaten Vorgang auf Schweizer Seite. In der Praxis übernimmt ihn meist der Spediteur oder Verzoller, der die Sendung über die Grenze bringt — im Auftrag des Importeurs (Importer of Record). Dafür berechnet er eine eigene Zollabfertigungsgebühr, die keine staatliche Abgabe ist, sondern eine Dienstleistung.

Wer am Ende als Importeur auftritt und die Abgaben schuldet, ist keine technische Nebenfrage — sie wird durch die vereinbarten Lieferbedingungen bestimmt.

Rolle von Empfänger & Incoterms: DDP vs. DAP

Wer die Schweizer Einfuhrabgaben trägt, hängt von den vereinbarten Incoterms ab. Zwei Klauseln prägen den Schweiz-Verkehr besonders:

Die Wahl zwischen DDP und DAP gehört vor den Versand geklärt. Sonst entsteht genau die Situation aus dem Eingangsbeispiel: Die Ware steht an der Grenze, und keiner fühlt sich für die Abgaben zuständig.

Fazit

Die Einfuhr in die Schweiz ist mehr als die deutsche Ausfuhranmeldung: Auf Schweizer Seite kommen der gewichtsbasierte Einfuhrzoll (bei EU-Ursprung mit gültigem Nachweis oft vermeidbar), die Einfuhrsteuer von 8,1 % (reduziert 2,6 % für bestimmte Waren) und die separate Einfuhranmeldung hinzu. Wer trägt, klären die Incoterms — DDP beim Versender, DAP beim Empfänger.

Die Kostenseite haben wir im Beitrag Was kostet die Verzollung in die Schweiz? im Detail aufgeschlüsselt. Einen vollständigen Überblick über Ablauf, Pflichten und unsere Unterstützung beim Schweiz-Verkehr finden Sie auf unserer Seite Export in die Schweiz. Dort begleiten wir Sie von der Ausfuhranmeldung bis zum Ursprungsnachweis.

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