Incoterms für Schweiz-Lieferungen: DDP vs. DAP
Von Rafael Paulo Krüger · Zollexperte & CEO
DDP oder DAP für die Schweiz? Was die beiden Incoterms regeln, wer Einfuhrabgaben und MwSt trägt und welche Lieferbedingung sich wann lohnt.
Ein Maschinenbauer aus Baden-Württemberg verkaufte eine Anlage nach Bern und schrieb auf das Angebot schlicht „Lieferung frei Haus”. Der Schweizer Kunde verstand darunter: keine weiteren Kosten. Der Verkäufer meinte: bis zur Rampe, ohne Verzollung. Als die Sendung an der Grenze stand und die Einfuhrabgaben fällig wurden, war der Streit programmiert. Genau solche Missverständnisse vermeiden die Incoterms — vorausgesetzt, man wählt den richtigen und weiß, was er regelt. Bei Schweiz-Lieferungen sind das fast immer DDP oder DAP.
Was Incoterms überhaupt regeln
Die Incoterms (aktuell Incoterms 2020 der Internationalen Handelskammer ICC) sind standardisierte Lieferklauseln. Sie verteilen drei Dinge klar zwischen Verkäufer und Käufer:
- Pflichten — wer organisiert Transport, Ausfuhr- und Einfuhrabfertigung?
- Kosten — wer trägt Fracht, Versicherung, Zoll und Abgaben?
- Risiko — ab welchem Punkt geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung auf den Käufer über?
Wichtig ist, was die Incoterms nicht regeln: Sie sagen nichts über den Eigentumsübergang an der Ware und sie sind kein Steuerrecht. Ob etwa die Schweizer Einfuhrsteuer als Vorsteuer abziehbar ist, ergibt sich aus dem Schweizer Mehrwertsteuerrecht — der Incoterm bestimmt nur, wer die Einfuhr abwickelt und die Abgaben zunächst trägt. Diese Trennung ist der Schlüssel zur richtigen Wahl.
DDP: Der Versender trägt alles
DDP (Delivered Duty Paid) ist die für den Käufer bequemste Klausel. Der Verkäufer bzw. Versender liefert die Ware bis zum benannten Bestimmungsort beim Empfänger und trägt dabei sämtliche Kosten und Pflichten — einschließlich der Einfuhrabfertigung in der Schweiz, des Schweizer Einfuhrzolls und der Schweizer Einfuhrsteuer (Normalsatz seit 2024: 8,1 %).
Für den Schweizer Empfänger bedeutet DDP: Die Ware kommt an, ohne dass er sich um Verzollung oder Abgaben kümmern muss. Der Haken liegt beim Versender: Wer als ausländisches Unternehmen regelmäßig DDP in die Schweiz liefert, kann dadurch in der Schweiz steuerpflichtig werden und eine Fiskalvertretung oder MwSt-Registrierung benötigen. DDP ist also die weitreichendste Verpflichtung — verkaufsfördernd, aber administrativ anspruchsvoll.
DAP: Der Empfänger trägt die Einfuhr
DAP (Delivered At Place) sieht anders aus: Der Verkäufer liefert die Ware bis zum benannten Ort und trägt den Transport bis dorthin — die Einfuhrabfertigung liegt jedoch beim Käufer bzw. Empfänger. Damit trägt der Schweizer Empfänger den Einfuhrzoll und die Schweizer Einfuhrsteuer und kümmert sich um die Einfuhranmeldung in der Schweiz.
DAP ist damit das Gegenstück: Der Versender bleibt auf der EU-Seite (Transport plus Ausfuhranmeldung), die Schweizer Grenze überquert die Verantwortung. Für viele B2B-Geschäfte ist das die natürlichere Aufteilung, weil der Empfänger vor Ort ohnehin im System ist.
Auswirkung auf Schweizer Einfuhrsteuer und Praxis
Der praktisch wichtigste Unterschied betrifft die Schweizer Einfuhrsteuer. Wer die Einfuhr abwickelt, schuldet zunächst die 8,1 % — entscheidend ist aber, wer sie am Ende als Vorsteuer zurückholen kann:
- Bei DAP ist der Schweizer Empfänger Einführer. Ist er in der Schweiz MwSt-registriert, kann er die Einfuhrsteuer in der Regel als Vorsteuer abziehen — sie wird damit zum durchlaufenden Posten.
- Bei DDP ist der ausländische Versender Einführer. Er kann die Schweizer Einfuhrsteuer nur dann zurückholen, wenn er selbst in der Schweiz registriert ist. Andernfalls bleibt sie als Kostenfaktor hängen.
Hinzu kommt der Einfuhrzoll: Bei EU-Ursprungswaren mit gültigem Präferenznachweis entfällt er häufig dank des Freihandelsabkommens — unabhängig vom gewählten Incoterm. Wie sich Zoll, Einfuhrsteuer und Abfertigungsgebühren zusammensetzen, haben wir im Beitrag Was kostet die Verzollung in die Schweiz? im Detail aufgeschlüsselt.
Empfehlung: wann DDP, wann DAP
Eine pauschale „beste” Klausel gibt es nicht — sinnvoll ist die Wahl entlang dieser Linien:
- DAP ist meist die saubere Wahl im B2B-Geschäft mit einem Schweizer Empfänger, der ohnehin MwSt-registriert ist. Er zieht die Einfuhrsteuer als Vorsteuer ab, der Versender vermeidet eine Schweizer Registrierung.
- DDP lohnt sich, wenn Sie dem Kunden ein Rundum-sorglos-Angebot machen wollen — etwa im B2C-Versand oder bei Empfängern, die keine eigene Verzollung leisten können. Kalkulieren Sie dann die nicht abziehbare Einfuhrsteuer und eine mögliche Registrierungspflicht ein.
Faustregel: Je professioneller der Empfänger, desto eher DAP. Je mehr Sie das Verzollungs-Erlebnis kontrollieren wollen, desto eher DDP.
Fazit
DDP und DAP verteilen Pflichten, Kosten und Risiko an der Schweizer Grenze unterschiedlich — den Eigentumsübergang oder die steuerliche Abzugsfähigkeit regeln sie nicht. Bei DDP trägt der Versender alles bis zur Einfuhr inklusive der 8,1 % Einfuhrsteuer, bei DAP liegt die Einfuhr beim Empfänger, der die Vorsteuer meist zurückholen kann. Die richtige Wahl hängt von Geschäftsmodell, MwSt-Status des Empfängers und Ihrer Bereitschaft zur Schweizer Registrierung ab.
Wenn Sie unsicher sind, welche Lieferbedingung zu Ihrer Sendung passt, begleiten wir Sie von der Ausfuhranmeldung bis zum Ursprungsnachweis. Einen Überblick über Ablauf und Pflichten finden Sie auf unserer Seite Export in die Schweiz.