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Kosten und Konsequenzen für Export nach Großbritannien?

Von · Zollexperte & CEO

Ausfuhranmeldung, UK-Einfuhrabgaben und Zoll: Womit Exporteure beim Versand nach Großbritannien rechnen müssen — und wo der Präferenzursprung spart.

Ein Elektronik-Zulieferer aus dem Rheinland lieferte seit Jahren an einen Kunden in London. Nach dem Brexit lief die erste Sendung scheinbar reibungslos — bis Wochen später eine Nachforderung des deutschen Finanzamts kam: 19 % Umsatzsteuer, weil der Ausgangsvermerk als Nachweis der Ausfuhr in ein Drittland fehlte. Solche Überraschungen vermeiden Sie, wenn Sie die Kosten beim UK-Export von Anfang an kennen und sauber trennen.

Kostenarten im Überblick

Beim Versand nach Großbritannien entstehen Kosten an zwei Grenzen. Es hilft, sie sauber zu trennen:

  1. EU-Seite: die Ausfuhranmeldung in Deutschland — bei uns mit festem Preis.
  2. UK-Seite: die eigentlichen Einfuhrabgaben (britischer Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) plus die Zollabfertigungsgebühr des Spediteurs oder Verzollers auf UK-Seite.

Wer beide Seiten getrennt betrachtet, vermeidet die typische Überraschung: Die EU-seitige Anmeldung ist überschaubar, die UK-Abgaben und die Abfertigungsgebühr machen oft den größeren Anteil aus.

EU-seitig: Ausfuhranmeldung/ABD

Seit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich aus EU-Sicht ein Drittland. Jede kommerzielle Lieferung braucht daher eine elektronische Ausfuhranmeldung im ATLAS-Verfahren. Daraus entsteht das Ausfuhrbegleitdokument (ABD), das die Sendung bis zur Ausgangszollstelle begleitet. Warum aus der früheren Routinelieferung über Nacht ein vollwertiger Drittlandexport wurde, erklären wir im Beitrag zum Export nach Großbritannien nach dem Brexit.

Bei uns kostet eine Ausfuhranmeldung ab 25 € pro Anmeldung. Der Basispreis enthält eine Tarifposition (Warennummer); jede weitere Position kostet 5 €. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Sendung mit einer einzigen Warennummer ist also mit 30 € abgedeckt, eine gemischte Palette mit mehreren Warennummern entsprechend mehr. Den vollständigen Überblick finden Sie auf unserer Seite Preise.

Wann 0 % Zoll greift (Präferenzursprung)

Zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gilt das Handels- und Kooperationsabkommen. Für Waren, die die Ursprungsregeln erfüllen, sinkt der britische Einfuhrzoll damit auf 0 %. Anders als bei vielen anderen Abkommen genügt hier eine Erklärung zum Ursprung (statement on origin) des Ausführers auf der Rechnung — eine Selbstzertifizierung, keine behördliche Warenverkehrsbescheinigung.

Zwei Punkte sind dabei entscheidend:

Fazit

Der Export nach Großbritannien kostet nicht „eine” Gebühr, sondern setzt sich aus mehreren Posten zusammen: der EU-seitigen Ausfuhranmeldung, dem britischen Einfuhrzoll, der Einfuhrumsatzsteuer von 20 % und der Abfertigungsgebühr des Verzollers.

Wer den Präferenzursprung sauber nachweist, drückt den Zoll auf 0 % — die Einfuhrumsatzsteuer bleibt jedoch und ist meist Sache des britischen Importeurs.

Einen vollständigen Überblick über Ablauf, Pflichten und unsere Unterstützung beim UK-Export finden Sie auf unserer Seite Export nach Großbritannien. Dort begleiten wir Sie von der Ausfuhranmeldung bis zum Ursprungsnachweis.

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