Smart Zollagentur

Ausfuhranmeldung & Zollabwicklung Großbritannien

Seit dem 1. Januar 2021 ist Großbritannien (England, Schottland, Wales und Nordirland — also ohne die Republik Irland) zollrechtlich Drittland. Mit dem Brexit hat das Vereinigte Königreich die EU-Zollunion und den Binnenmarkt verlassen. Für deutsche Exporteure bedeutet das in der Praxis: Was früher eine zollfreie innergemeinschaftliche Lieferung war, ist heute ein vollwertiger Export — mit elektronischer Ausfuhranmeldung auf EU-Seite, einem Ausfuhrbegleitdokument (ABD) für den Transport und einer Einfuhranmeldung auf britischer Seite. Die Smart Zollagentur übernimmt die DE-seitige Abwicklung für Sie, damit Ihre Sendung ohne Verzögerung über das Meer kommt.

Wie wir Sie beim Export nach Großbritannien unterstützen

Sie liefern die Daten, wir kümmern uns um die Zollformalitäten — schnell, digital und von Fachleuten geprüft:

So läuft die Zollabwicklung nach Großbritannien ab

  1. Daten erfassen — Sie geben Versender, Empfänger, Warenbeschreibung, Werte, Warennummer (HS-Code) und Incoterms in unser Online-Tool ein. Das dauert in der Regel wenige Minuten.
  2. Expertenprüfung — unsere Zollexperten prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität.
  3. ABD per E-Mail — nach der Anmeldung im ATLAS-System erhalten Sie die Bestätigung binnen einer Stunde und das ABD nach der Beschauzeit. Damit kann der Transport nach Großbritannien starten.

Präferenzursprung EU–UK: 0 % Zoll richtig nutzen

Mit dem Brexit ist nicht automatisch Zoll auf jede Lieferung fällig geworden. Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (EU–UK Trade and Cooperation Agreement) sieht für Ursprungswaren einen Präferenzzoll von 0 % vor. Voraussetzung ist, dass Ihre Waren die im Abkommen festgelegten Ursprungsregeln erfüllen und der Präferenzursprung korrekt nachgewiesen wird — in der Regel über eine Erklärung zum Ursprung (Selbstzertifizierung) auf der Rechnung oder einem Handelsdokument.

Wichtig: Der Präferenzursprung senkt nur den britischen Einfuhrzoll. Die britische Einfuhrumsatzsteuer (Import VAT) fällt weiterhin an und wird beim Import erhoben. Ob Ihre Waren als Ursprungserzeugnis gelten, welche Ursprungsregel greift und wie der Nachweis konkret aussieht, erklären wir im Detail im Artikel Export nach Großbritannien: Brexit-Folgen. Welche EORI-Nummer Sie für welchen Fall brauchen, lesen Sie unter EORI-Nummer beantragen.

Kosten

Eine Ausfuhranmeldung für Großbritannien kostet ab 25 € pro Anmeldung. Im Grundpreis ist eine Tarifposition enthalten; jede weitere Tarifposition wird mit 5 € berechnet. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher MwSt. Was beim Export nach UK insgesamt an Kosten anfällt, lesen Sie im Überblick Export nach Großbritannien: Kosten; die vollständige Preisliste für unsere Leistungen finden Sie auf der Preise-Seite.

Um Ihre erste UK-Anmeldung zu starten, melden Sie sich im Kundenportal an. Dort legen Sie Aufträge an, sehen den Bearbeitungsstand ein und laden Ihre Dokumente herunter.

Häufige Fragen

Was hat sich durch den Brexit beim Export nach Großbritannien geändert?

Großbritannien (ohne die Republik Irland) ist seit dem 1.1.2021 Drittland. Jede Lieferung braucht eine Ausfuhranmeldung mit ABD und auf UK-Seite eine Einfuhranmeldung. Wir übernehmen die EU-seitige Abwicklung.

Brauche ich eine eigene EORI-Nummer für Großbritannien?

Für die Ausfuhr aus der EU genügt Ihre EU-EORI. Wer auch in UK als Einführer auftritt, benötigt zusätzlich eine GB-EORI. Wir erklären, welche Variante für Ihren Fall passt.

Fällt beim Export nach UK Zoll an?

Dank des Handels- und Kooperationsabkommens EU–UK ist für Ursprungswaren 0 % Zoll möglich — vorausgesetzt, der Präferenzursprung wird korrekt nachgewiesen.

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