Ausfuhranmeldung & Zollabwicklung Großbritannien
Seit dem 1. Januar 2021 ist Großbritannien (England, Schottland, Wales und Nordirland — also ohne die Republik Irland) zollrechtlich Drittland. Mit dem Brexit hat das Vereinigte Königreich die EU-Zollunion und den Binnenmarkt verlassen. Für deutsche Exporteure bedeutet das in der Praxis: Was früher eine zollfreie innergemeinschaftliche Lieferung war, ist heute ein vollwertiger Export — mit elektronischer Ausfuhranmeldung auf EU-Seite, einem Ausfuhrbegleitdokument (ABD) für den Transport und einer Einfuhranmeldung auf britischer Seite. Die Smart Zollagentur übernimmt die DE-seitige Abwicklung für Sie, damit Ihre Sendung ohne Verzögerung über das Meer kommt.
Wie wir Sie beim Export nach Großbritannien unterstützen
Sie liefern die Daten, wir kümmern uns um die Zollformalitäten — schnell, digital und von Fachleuten geprüft:
- Ausfuhranmeldung über ATLAS — die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Erklärung gegenüber dem deutschen Zoll. Ab einem Warenwert von 1.000 € oder einem Gewicht von 1.000 kg ist sie für Großbritannien Pflicht. Mehr zum Verfahren lesen Sie auf unserer Seite zur Ausfuhranmeldung & ABD.
- Ausfuhrbegleitdokument (ABD) über unser Tool — mit unserem Online-Tool beantragen Sie die Ausfuhranmeldung schnell und unkompliziert gemeinsam mit uns.
- EORI-Nummer-Prüfung — wir prüfen, ob Ihre EU/DE-EORI für die Ausfuhr gültig ist.
So läuft die Zollabwicklung nach Großbritannien ab
- Daten erfassen — Sie geben Versender, Empfänger, Warenbeschreibung, Werte, Warennummer (HS-Code) und Incoterms in unser Online-Tool ein. Das dauert in der Regel wenige Minuten.
- Expertenprüfung — unsere Zollexperten prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität.
- ABD per E-Mail — nach der Anmeldung im ATLAS-System erhalten Sie die Bestätigung binnen einer Stunde und das ABD nach der Beschauzeit. Damit kann der Transport nach Großbritannien starten.
Präferenzursprung EU–UK: 0 % Zoll richtig nutzen
Mit dem Brexit ist nicht automatisch Zoll auf jede Lieferung fällig geworden. Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (EU–UK Trade and Cooperation Agreement) sieht für Ursprungswaren einen Präferenzzoll von 0 % vor. Voraussetzung ist, dass Ihre Waren die im Abkommen festgelegten Ursprungsregeln erfüllen und der Präferenzursprung korrekt nachgewiesen wird — in der Regel über eine Erklärung zum Ursprung (Selbstzertifizierung) auf der Rechnung oder einem Handelsdokument.
Wichtig: Der Präferenzursprung senkt nur den britischen Einfuhrzoll. Die britische Einfuhrumsatzsteuer (Import VAT) fällt weiterhin an und wird beim Import erhoben. Ob Ihre Waren als Ursprungserzeugnis gelten, welche Ursprungsregel greift und wie der Nachweis konkret aussieht, erklären wir im Detail im Artikel Export nach Großbritannien: Brexit-Folgen. Welche EORI-Nummer Sie für welchen Fall brauchen, lesen Sie unter EORI-Nummer beantragen.
Kosten
Eine Ausfuhranmeldung für Großbritannien kostet ab 25 € pro Anmeldung. Im Grundpreis ist eine Tarifposition enthalten; jede weitere Tarifposition wird mit 5 € berechnet. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher MwSt. Was beim Export nach UK insgesamt an Kosten anfällt, lesen Sie im Überblick Export nach Großbritannien: Kosten; die vollständige Preisliste für unsere Leistungen finden Sie auf der Preise-Seite.
Um Ihre erste UK-Anmeldung zu starten, melden Sie sich im Kundenportal an. Dort legen Sie Aufträge an, sehen den Bearbeitungsstand ein und laden Ihre Dokumente herunter.