Zoll Großbritannien: Dokumente, EORI und Ablauf
Von Rafael Paulo Krüger · Zollexperte & CEO
Welche Dokumente Sie für den Export nach Großbritannien brauchen: Ausfuhranmeldung, ABD, Handelsrechnung und Ihre EORI-Nummer — mit Beispiel zum Ablauf.
Eine Spedition aus dem Ruhrgebiet rief uns an einem Freitagmittag an: Der LKW nach Manchester stand startklar auf dem Hof, der Fahrer wartete auf die Papiere — und niemand wusste genau, welche das eigentlich waren. Die Rechnung lag bereit, aber ein ABD fehlte, von der EORI-Nummer ganz zu schweigen. Genau hier scheitern viele erste GB-Lieferungen: nicht am Zollsatz, sondern an einem fehlenden Stück Papier. Wir erklären, welche Dokumente nötig sind, um Verzögerungen zu vermeiden:
UK ist seit 2021 ein Drittland — was das für den Export von Waren bedeutet
Seit dem 1. Januar 2021 ist Großbritannien — England, Schottland und Wales, also GB ohne Nordirland — aus Sicht des EU-Zollrechts ein Drittland. Die Übergangsphase nach dem Brexit endete am 31. Dezember 2020. Was vorher eine innergemeinschaftliche Lieferung ohne Zollformalitäten war, ist seither eine vollwertige Ausfuhr.
Praktisch heißt das: Jede kommerzielle Sendung braucht Ausfuhrdokumente. Auf der EU-Seite begleitet das aus der Ausfuhranmeldung erzeugte Ausfuhrbegleitdokument die Ware bis zur EU-Grenze; auf der britischen Seite folgt eine eigene Einfuhranmeldung. Die Hintergründe zum Statuswechsel haben wir im Beitrag Export nach Großbritannien nach dem Brexit zusammengefasst.
Die nötigen Dokumente
Für eine typische kommerzielle GB-Sendung brauchen Sie diese Unterlagen:
- Handelsrechnung mit Warennummer (HS-Code): Sie ist die Grundlage der gesamten Abwicklung. Jede Position braucht eine genaue Warenbeschreibung, den Wert und die zolltarifliche Warennummer (HS-Code). Unvollständige oder falsche Codes führen auf britischer Seite zu Rückfragen und Verzögerungen.
- Ausfuhranmeldung und ABD: Die elektronische Ausfuhranmeldung geben wir im ATLAS-Verfahren ab. Aus der akzeptierten Anmeldung entsteht das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit seiner eindeutigen MRN-Nummer, das die Sendung bis zur Ausgangszollstelle begleitet. Die Anmeldepflicht greift in der Regel ab einem Warenwert von 1.000 € oder einem Bruttogewicht von 1.000 kg.
- Erklärung zum Ursprung (falls Präferenz genutzt wird): Soll der Nullzoll des Handels- und Kooperationsabkommens greifen, brauchen Sie eine Erklärung zum Ursprung auf der Rechnung. Sie ist sinnvoll, wenn die Ware die Ursprungsregeln tatsächlich erfüllt.
Eine EUR.1-Bescheinigung mit Behördenstempel ist im EU–GB-Handel nicht nötig — die Ursprungserklärung ist eine Selbstzertifizierung durch den Exporteur aus der EU.
EORI vs. GB-EORI (wann welche)
Hier entsteht in der Praxis die meiste Verwirrung. Die beiden Nummern haben unterschiedliche Zwecke:
- Die EU-EORI-Nummer brauchen Sie zwingend für die Ausfuhranmeldung auf EU-Seite. Ohne gültige EU-EORI nimmt ATLAS die Anmeldung nicht an. Wie Sie sie bekommen, beschreibt unser Beitrag EORI-Nummer beantragen.
- Eine britische GB-EORI brauchen Sie nur dann, wenn Sie auch als Importeur in UK auftreten — also die Einfuhr auf britischer Seite selbst anmelden. Treten Sie nur als Exporteur auf und übernimmt Ihr Kunde die Einfuhr, genügt Ihre EU/DE-EORI.
Kurz: Wer die britische Einfuhr selbst trägt, braucht beide Nummern. Wer nur exportiert, kommt mit der EU/DE-EORI aus.
Der Ablauf Schritt für Schritt
So läuft eine GB-Sendung in der Regel ab:
- EU-Ausfuhr: Sie erstellen die Handelsrechnung mit korrekten Warennummern und geben die Ausfuhranmeldung in unserem Tool ab. Nach Annahme und Überlassung erhalten Sie das ABD mit MRN von uns.
- Transport: Das ABD begleitet die Ware bis zur Ausgangszollstelle, wo der Ausgang aus dem EU-Zollgebiet bestätigt wird. Erst damit ist die Ausfuhr abgeschlossen und die Umsatzsteuerbefreiung belegbar.
- UK-Einfuhranmeldung: Auf der britischen Seite wird die Einfuhr angemeldet. Wer das übernimmt und die Abgaben trägt, hängt vom vereinbarten Incoterm ab. Hier kommen — abhängig von der Ursprungseigenschaft — britischer Zoll und in jedem Fall die britische Einfuhrumsatzsteuer ins Spiel.
Häufige Fehler
- Fehlendes oder ungültiges ABD: Ohne gültiges ABD verlässt die Ware das EU-Zollgebiet nicht ordnungsgemäß und es kommt zu Verzögerungen an der Grenze und bei der Lieferung — und die Steuerbefreiung lässt sich nicht nachweisen.
- Falsche oder ungenaue Warennummern: Ungenaue HS-Codes verursachen Rückfragen und eine falsche Abgabenberechnung auf britischer Seite.
- Annahme, der Nullzoll gelte automatisch: Ohne korrekte Ursprungserklärung gibt es keinen Präferenzzoll, und britischer Zoll wird gefordert.
- Verwechslung EU-EORI und GB-EORI: Wer in UK importiert, braucht beide; wer nur exportiert, nur die EU/DE-EORI.
- Vergessene Einfuhrumsatzsteuer: Die britische Import VAT fällt unabhängig vom Präferenzzoll an — sie wird durch den Nullzoll nicht beseitigt.
Fazit
Der Dokumentenbedarf für GB ist überschaubar, sobald man die Reihenfolge kennt: Handelsrechnung mit Warennummern, Ausfuhranmeldung mit ABD, bei Präferenz die Ursprungserklärung — und die richtige EORI je nach Importrolle. Wer diese Bausteine sauber zusammenstellt, liefert seine Ware ohne Verzögerung.
Einen vollständigen Überblick über Ablauf, Pflichten und unsere Unterstützung beim UK-Export finden Sie auf unserer Seite Export nach Großbritannien. Dort begleiten wir Sie von der Ausfuhranmeldung bis zum Ursprungsnachweis.