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Zoll Großbritannien: Dokumente, EORI und Ablauf

Von · Zollexperte & CEO

Welche Dokumente Sie für den Export nach Großbritannien brauchen: Ausfuhranmeldung, ABD, Handelsrechnung und Ihre EORI-Nummer — mit Beispiel zum Ablauf.

Eine Spedition aus dem Ruhrgebiet rief uns an einem Freitagmittag an: Der LKW nach Manchester stand startklar auf dem Hof, der Fahrer wartete auf die Papiere — und niemand wusste genau, welche das eigentlich waren. Die Rechnung lag bereit, aber ein ABD fehlte, von der EORI-Nummer ganz zu schweigen. Genau hier scheitern viele erste GB-Lieferungen: nicht am Zollsatz, sondern an einem fehlenden Stück Papier. Wir erklären, welche Dokumente nötig sind, um Verzögerungen zu vermeiden:

UK ist seit 2021 ein Drittland — was das für den Export von Waren bedeutet

Seit dem 1. Januar 2021 ist Großbritannien — England, Schottland und Wales, also GB ohne Nordirland — aus Sicht des EU-Zollrechts ein Drittland. Die Übergangsphase nach dem Brexit endete am 31. Dezember 2020. Was vorher eine innergemeinschaftliche Lieferung ohne Zollformalitäten war, ist seither eine vollwertige Ausfuhr.

Praktisch heißt das: Jede kommerzielle Sendung braucht Ausfuhrdokumente. Auf der EU-Seite begleitet das aus der Ausfuhranmeldung erzeugte Ausfuhrbegleitdokument die Ware bis zur EU-Grenze; auf der britischen Seite folgt eine eigene Einfuhranmeldung. Die Hintergründe zum Statuswechsel haben wir im Beitrag Export nach Großbritannien nach dem Brexit zusammengefasst.

Die nötigen Dokumente

Für eine typische kommerzielle GB-Sendung brauchen Sie diese Unterlagen:

Eine EUR.1-Bescheinigung mit Behördenstempel ist im EU–GB-Handel nicht nötig — die Ursprungserklärung ist eine Selbstzertifizierung durch den Exporteur aus der EU.

EORI vs. GB-EORI (wann welche)

Hier entsteht in der Praxis die meiste Verwirrung. Die beiden Nummern haben unterschiedliche Zwecke:

Kurz: Wer die britische Einfuhr selbst trägt, braucht beide Nummern. Wer nur exportiert, kommt mit der EU/DE-EORI aus.

Der Ablauf Schritt für Schritt

So läuft eine GB-Sendung in der Regel ab:

  1. EU-Ausfuhr: Sie erstellen die Handelsrechnung mit korrekten Warennummern und geben die Ausfuhranmeldung in unserem Tool ab. Nach Annahme und Überlassung erhalten Sie das ABD mit MRN von uns.
  2. Transport: Das ABD begleitet die Ware bis zur Ausgangszollstelle, wo der Ausgang aus dem EU-Zollgebiet bestätigt wird. Erst damit ist die Ausfuhr abgeschlossen und die Umsatzsteuerbefreiung belegbar.
  3. UK-Einfuhranmeldung: Auf der britischen Seite wird die Einfuhr angemeldet. Wer das übernimmt und die Abgaben trägt, hängt vom vereinbarten Incoterm ab. Hier kommen — abhängig von der Ursprungseigenschaft — britischer Zoll und in jedem Fall die britische Einfuhrumsatzsteuer ins Spiel.

Häufige Fehler

Fazit

Der Dokumentenbedarf für GB ist überschaubar, sobald man die Reihenfolge kennt: Handelsrechnung mit Warennummern, Ausfuhranmeldung mit ABD, bei Präferenz die Ursprungserklärung — und die richtige EORI je nach Importrolle. Wer diese Bausteine sauber zusammenstellt, liefert seine Ware ohne Verzögerung.

Einen vollständigen Überblick über Ablauf, Pflichten und unsere Unterstützung beim UK-Export finden Sie auf unserer Seite Export nach Großbritannien. Dort begleiten wir Sie von der Ausfuhranmeldung bis zum Ursprungsnachweis.

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