Smart Zollagentur

Wissen

Export in die Schweiz: Zoll, Dokumente und Ablauf

Von · Zollexperte & CEO

Was beim Export in die Schweiz zollrechtlich zu tun ist: benötigte Dokumente, Ausfuhranmeldung, Ablauf Schritt für Schritt und Tipps zur Präferenz.

Ein Maschinenbauer aus Baden-Württemberg hatte den Auftrag aus Basel längst bestätigt, die Ware stand verpackt auf der Rampe — und dann stockte alles, weil dem Spediteur das Ausfuhrbegleitdokument fehlte. Die Sendung blieb einen Tag liegen, der Liefertermin geriet ins Wanken. Solche Verzögerungen lassen sich vermeiden, wenn der zollrechtliche Ablauf von Anfang an mitgedacht wird. Dieser Beitrag zeigt Schritt für Schritt, was beim Export in die Schweiz zu tun ist.

Die Schweiz als Drittland

Aus Sicht der EU ist die Schweiz ein Drittland: Sie gehört weder zur Europäischen Union noch zur EU-Zollunion. Das bedeutet, dass jede kommerzielle Lieferung über die Grenze zollrechtlich wie ein „echter” Export behandelt wird — anders als eine innergemeinschaftliche Lieferung etwa nach Österreich oder Frankreich.

Konkret heißt das: An der EU-Außengrenze ist eine Ausfuhranmeldung erforderlich, und auf Schweizer Seite folgt eine Einfuhranmeldung mit Einfuhrabgaben. Beide Vorgänge gehören zusammen, werden aber getrennt abgewickelt.

Welche Dokumente Sie brauchen

Für eine reibungslose Lieferung sollten folgende Unterlagen vollständig vorliegen:

Je nach Ware können weitere Papiere hinzukommen (etwa Lieferschein, Packliste oder produktspezifische Bescheinigungen).

Ablauf Schritt für Schritt

So läuft der Export typischerweise ab:

  1. Daten zusammenstellen: Warennummer (Zolltarifnummer) bestimmen, Werte und Gewichte erfassen, Empfänger und Lieferbedingung (Incoterm) klären.
  2. Ausfuhranmeldung erstellen: Die Anmeldung wird elektronisch über ATLAS abgegeben. Daraus entsteht das ABD mit der Bewegungs-Referenznummer (MRN).
  3. Ware mit ABD übergeben: Der Transporteur erhält das ABD und führt die Sendung zur Ausgangszollstelle.
  4. Ausgang bestätigen: Die Ausgangszollstelle bestätigt das Verlassen des EU-Zollgebiets — der Ausfuhrnachweis ist damit dokumentiert (wichtig für die Umsatzsteuerbefreiung).
  5. Einfuhr in der Schweiz: Auf Schweizer Seite meldet der Verzoller oder Spediteur die Ware zur Einfuhr an; dabei fallen Einfuhrzoll (sofern kein Präferenznachweis greift) und die Schweizer Einfuhrsteuer an.

Wer diese Schritte vorab plant, vermeidet Standzeiten an der Grenze und Rückfragen des Spediteurs.

Präferenz & Mehrwertsteuer kurz

Zwischen der EU und der Schweiz besteht ein Freihandelsabkommen. Für Waren mit EU-Ursprung lässt sich damit der Schweizer Einfuhrzoll vermeiden — vorausgesetzt, die Ursprungsregeln sind erfüllt und es liegt ein gültiger Präferenznachweis vor: eine Ursprungserklärung auf der Rechnung oder, bei höheren Werten, eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.

Zwei Punkte sind entscheidend:

Fazit

Der Export in die Schweiz ist kein Hexenwerk, folgt aber festen Regeln: korrekte Rechnung, Ausfuhranmeldung mit ABD, sauberer Ausfuhrnachweis und — wo möglich — ein gültiger Präferenznachweis. Wer den Ablauf von Anfang an mitdenkt, spart Zeit an der Grenze und vermeidet unerwartete Abgaben.

Den vollständigen Überblick über Pflichten, Ablauf und unsere Unterstützung beim Schweiz-Export finden Sie auf unserer Seite Export in die Schweiz. Dort begleiten wir Sie von der Ausfuhranmeldung bis zum Ursprungsnachweis.

Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Ausfuhr?

Wir erstellen Ihr ABD in Stunden — online, geprüft, digital zugestellt.

ABD beantragen