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Export in die USA: Zoll, Dokumente und Ablauf

Von · Zollexperte & CEO

Export in die USA: Ausfuhranmeldung und ABD, Kurierversand mit FedEx, UPS oder DHL, Einfuhr in den USA und der Ablauf Schritt für Schritt erklärt.

Ein Hersteller von Messtechnik aus dem Münsterland liefert ein Prüfgerät für 4.800 € an einen Kunden in Chicago. Die Handelsrechnung liegt bei, der Paketdienst holt am Nachmittag ab. Am nächsten Morgen steht das Paket wieder im Wareneingang: Ohne Ausfuhrbegleitdokument nimmt der Dienstleister die Sendung nicht mit. Der Kunde wartet, die Rechnung ist schon gestellt. Solche Rückläufer sind beim USA-Export keine Seltenheit, weil viele Sendungen per Paketdienst oder Luftfracht gehen und die Zollformalitäten vor der Abholung erledigt sein müssen. Dieser Beitrag zeigt, was beim Export in die USA zollrechtlich zu tun ist, welche Dokumente Sie brauchen und wie der Ablauf Schritt für Schritt aussieht.

Stand: 8. Oktober 2026

Die USA als Drittland

Aus Sicht des EU-Zollrechts sind die USA ein Drittland. Jede kommerzielle Lieferung ist damit eine Ausfuhr mit allen Formalitäten: auf deutscher Seite die Ausfuhranmeldung, auf amerikanischer Seite die Einfuhrabfertigung. Beide Vorgänge gehören zusammen, werden aber getrennt abgewickelt.

Ein Punkt unterscheidet die USA von der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich: Zwischen der EU und den USA gibt es kein Freihandelsabkommen. Die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) endeten 2016 ohne Abschluss. Die im August 2025 vereinbarte Rahmenvereinbarung über den gegenseitigen Handel ist kein Präferenzabkommen. Ein Ursprungsnachweis wie die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung senkt den US-Einfuhrzoll deshalb nicht. Das Ursprungsland der Ware müssen Sie trotzdem angeben: In der Ausfuhranmeldung ist der nichtpräferenzielle Ursprung für jede Warenposition Pflicht.

Wann brauchen Sie eine Ausfuhranmeldung?

Bei einem Warenwert über 1.000 € oder einem Gewicht über 1.000 kg ist die elektronische Ausfuhranmeldung über ATLAS mit Ausfuhrbegleitdokument (ABD) vorgeschrieben. Transportkosten zählen zum Wert: Ein Gerät für 900 € mit 150 € Luftfracht liegt über der Grenze.

Unterhalb dieser Grenze ist nach aktuellem Stand eine mündliche Anmeldung möglich, bei einem Warenwert bis 3.000 € grundsätzlich das einstufige Ausfuhrverfahren. Für den USA-Export hilft das in der Praxis selten weiter, weil Paketdienste eigene Regeln haben (dazu unten mehr). Welche Grenze für Ihre Sendung gilt, erklärt der Beitrag Wann brauche ich ein ABD?. Für eine konkrete Sendung können Sie online prüfen, ob Sie ein ABD brauchen.

Welche Dokumente Sie brauchen

Für eine Lieferung in die USA sollten diese Unterlagen vollständig vorliegen:

Je nach Ware kommen produktspezifische Unterlagen hinzu, etwa Sicherheitsdatenblätter oder Zertifikate. Welche das sind, klären Sie am besten mit Ihrem Empfänger oder dessen Zollagenten in den USA.

Ablauf Schritt für Schritt

  1. Daten zusammenstellen: Warennummer bestimmen, Werte und Gewichte erfassen, Transportkosten einrechnen, Empfänger und Incoterm klären. Hilfe bei der Warennummer gibt der Beitrag Zolltarifnummer verstehen.
  2. Ausfuhranmeldung abgeben: Die Anmeldung geht elektronisch über ATLAS an die Ausfuhrzollstelle. Nach der Annahme erhalten Sie das ABD mit der MRN. Für Sendungen in die USA läuft das in aller Regel im zweistufigen Verfahren.
  3. Ware bereithalten: Bis der Zoll die Ware zur Ausfuhr überlässt, muss sie am angegebenen Ort für eine Kontrolle zugänglich sein. Planen Sie die Abholung erst ein, wenn das ABD vorliegt. Was dabei gilt, lesen Sie im Beitrag Gestellung und Zollbeschau.
  4. MRN an den Transporteur geben: Paketdienst oder Spediteur legen die MRN an der Ausgangszollstelle vor, bei Luftfracht meist am Flughafen, bei Seefracht im Hafen. Dort wird der Ausgang überwacht.
  5. Ausgangsvermerk ablegen: Nach dem Ausgang bestätigt der Zoll das Verlassen des EU-Zollgebiets. Bewahren Sie den Ausgangsvermerk zur Rechnung auf.
  6. Einfuhr in den USA: Die Einfuhranmeldung bei der US-Zollbehörde (U.S. Customs and Border Protection, CBP) gibt der Einführer ab, meist über einen Zollagenten (customs broker) oder den Transportdienstleister. Verantwortlich für die Richtigkeit der Anmeldung und für die Abgaben bleibt nach den Regeln der CBP der Einführer, auch wenn er einen Zollagenten beauftragt.

Kurierversand: Was FedEx, UPS und DHL verlangen

Viele Sendungen in die USA gehen mit Kurier- und Paketdiensten. Dabei gilt:

Smart-Zoll-Tipp: Erstellen Sie die Ausfuhranmeldung, bevor Sie die Abholung buchen. Dann liegt die MRN vor, wenn der Fahrer kommt, und der Paketdienst kann die Sendung ohne Rückfrage annehmen.

Wer zahlt die US-Einfuhrabgaben?

Welche Abgaben in den USA anfallen, hängt von der Ware, ihrer Einreihung in den US-Zolltarif und ihrem Ursprung ab. Die Zölle auf EU-Waren haben sich seit 2025 mehrfach geändert, pauschale Annahmen sind deshalb riskant. Klären Sie die Belastung vor dem Angebot mit Ihrem Empfänger oder dessen Zollagenten.

Wer die Abgaben trägt, regelt die Lieferbedingung. Bei DAP (geliefert benannter Ort) übernimmt der Empfänger Einfuhranmeldung und Abgaben, bei DDP (geliefert verzollt) tragen Sie beides und brauchen dafür einen Partner in den USA, der die Einfuhr für Sie anmeldet. Die Grundsätze beschreibt der Beitrag Incoterms DDP und DAP am Beispiel Schweiz, sie gelten für die USA genauso.

Messe, Reparatur, Test: Ware, die zurückkommt

Exponate für eine Messe in Las Vegas, ein Gerät zur Reparatur beim Hersteller in Texas oder Testgeräte für ein Projekt beim Kunden: Kommt die Ware zurück, ist das eine vorübergehende Ausfuhr. Dafür brauchen Sie unabhängig vom Warenwert einen Nachweis über die Ausfuhr, damit die Ware danach abgabenfrei als Rückware wieder eingeführt werden kann. Der Zoll akzeptiert dafür die Ausfuhranmeldung; sie muss bei der Wiedereinfuhr nicht mitgeschickt werden, aber auf Anforderung vorliegen. Wichtig ist der Nachweis, dass es sich um dieselbe Ware handelt wie bei der Ausfuhr, etwa über Seriennummern.

Für eine Reparatur im Ausland kommt die passive Veredelung in Betracht. Mehr dazu auf den Seiten Vorübergehende Ausfuhr und Passive Veredelung.

Beispiel aus der Praxis

Der Messtechnik-Hersteller aus dem Einstieg liefert das Prüfgerät für 4.800 € mit 150 € Luftfracht nach Chicago, Lieferbedingung DAP. Der Wert liegt deutlich über 1.000 €, also erstellt er vor der Abholung die Ausfuhranmeldung im zweistufigen Verfahren. Nach der Annahme erhält er das ABD mit MRN und trägt die MRN in den Versandauftrag beim Paketdienst ein. Der Fahrer holt die Sendung ab. Sobald der Frachtführer die Ware an der letzten EU-Zollstelle gescannt hat, erhält der Hersteller den Ausgangsvermerk und legt ihn zur Rechnung. In Chicago meldet der Zollagent des Kunden die Einfuhr an, der Kunde zahlt die US-Abgaben. Das Paket kommt diesmal nicht zurück.

Fazit

Den Überblick über Pflichten, Ablauf und unsere Unterstützung beim USA-Export finden Sie auf unserer Seite Ausfuhranmeldung & Zollabwicklung USA. Dort erstellen Sie die Ausfuhranmeldung selbst online, unsere Zollexperten prüfen sie, einschließlich exportkontrollrechtlicher Hinweise.

Quellen

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