Smart Zollagentur

Vorübergehende Ausfuhr: Reparatur & Rückwaren

Nicht jede Ware verlässt die EU für immer. Eine Maschine geht zur Reparatur zum Hersteller in die Schweiz, Exponate reisen zu einer Messe, ein Testgerät kommt nach einem Projekt im Ausland zurück. Zollrechtlich ist das eine vorübergehende Ausfuhr — und sie muss schon bei der Ausfuhr als solche angemeldet werden, damit die Ware danach abgabenfrei wieder eingeführt werden kann. Bei Smart Zollagentur erstellen Sie die Ausfuhranmeldung dafür online; unsere Zollexperten prüfen sie und achten auf das passende Verfahren.

Zwei Fälle, zwei Verfahren

Entscheidend ist, was im Drittland mit der Ware geschieht:

Warum die Ausfuhranmeldung hier den Unterschied macht

Die vorübergehende Ausfuhr hat in der Ausfuhranmeldung einen eigenen Verfahrenscode. Der Ausgangsvermerk trägt dann den Hinweis „vorübergehende Ausfuhr“ oder einen Hinweis auf die passive Veredelung. Diese Unterlagen dokumentieren den Zusammenhang zwischen Ausfuhr und späterer Rückkehr. Bei einer gewöhnlichen, endgültigen Ausfuhr ist dieser Zusammenhang nicht festgehalten.

Auch unter 1.000 € anmelden

Bei einer gewöhnlichen Ausfuhr ist die elektronische Anmeldung erst oberhalb der Wertgrenze Pflicht. Für Ware, die zurückkommt, reicht das nicht: Sie brauchen bei der Rückkehr einen Nachweis über die Ausfuhr und damit ein ABD — auch wenn der Warenwert unter 1.000 € liegt.

Der Wert ist dabei nicht null, nur weil nichts verkauft wird. Auch eine Reparatursendung hat einen Wert, zum Beispiel den Materialwert der Ware.

So unterstützen wir Sie

Die Zollanmeldung bei der Rückkehr der Ware ist ein eigener Vorgang.

Welche Angaben wir zusätzlich brauchen

Zu den üblichen Daten einer Ausfuhranmeldung kommen hinzu:

Kosten

Eine Ausfuhranmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr kostet wie jede Ausfuhranmeldung 30 € (Großkunden ab 15 Anmeldungen im Monat ab 25 €). Im Grundpreis ist eine Tarifposition enthalten; jede weitere Tarifposition wird mit 5 € berechnet. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher MwSt. Die vollständige Preisliste finden Sie auf der Preise-Seite.

Mehr zum Thema: Wie Gestellung und Kontrolle ablaufen, erklärt Gestellung und Zollbeschau. Was es mit dem Nachweis der Ausfuhr auf sich hat, lesen Sie im Beitrag zum Ausgangsvermerk.

Häufige Fragen

Ist eine Reparatur im Drittland eine vorübergehende Ausfuhr?

Ja. Zollrechtlich ist das eine passive Veredelung: Die Ware wird vorübergehend ausgeführt, im Drittland ausgebessert und kann unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben wieder eingeführt werden.

Brauche ich für eine vorübergehende Ausfuhr ein ABD?

Ja, auch bei einem Warenwert unter 1.000 €. Ware, die zurückkommt, braucht einen Nachweis über die Ausfuhr. Die Anmeldung wird elektronisch im ATLAS-Verfahren abgegeben, und Sie erhalten ein Ausfuhrbegleitdokument mit MRN.

Was kostet eine vorübergehende Ausfuhr bei Smart Zoll?

Dasselbe wie jede Ausfuhranmeldung: 30 € pro Anmeldung inklusive einer Tarifposition, jede weitere Tarifposition 5 €, zzgl. MwSt. Großkunden zahlen ab 25 €.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden über Smart Zoll sagen

5,0 von 5 Sternen · 24 Google-Rezensionen
  • „Ich kann das Portal der Smart Zollagentur für Exportsendungen wärmstens empfehlen! Die Plattform ist sehr benutzerfreundlich und unglaublich intuitiv, sodass Sie kein Zollfachmann sein müssen, um sie zu nutzen. […] Die ABDs sind in der Regel im Handumdrehen fertig. Ein erstklassiger Service!“

    Dumitru Popescu Rezension auf Google
  • „Sehr schnelle und kompetente Bearbeitung meines Antrages und das sogar an einem Sonntag! Außerdem wurde mir eine Frage am Telefon freundlich und zielführend von einem menschlichen Mitarbeiter beantwortet. Ich bin wirklich sehr zufrieden und werde den Service der Smart Zollagentur bei meiner nächsten Lieferung gern wieder in Anspruch nehmen.“

    Jana Günther Rezension auf Google
  • „Sehr schnell, professionell und Kundenorientiert. Kann ich nur empfehlen. Herr Krüger war super!“

    Max Engelhard Rezension auf Google

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