Ausfuhranmeldung zur passiven Veredelung
Veredelung heißt im Zollrecht: Ware wird bearbeitet, verarbeitet oder ausgebessert. Geht Ihre Ware dafür ins Drittland und kommt danach zurück, ist das eine passive Veredelung — zum Beispiel, wenn ein Bauteil beim Partner in der Schweiz beschichtet wird oder eine Maschine beim Hersteller in Großbritannien repariert wird. Damit bei der Rückkehr nicht der volle Zoll anfällt, muss die Ware schon bei der Ausfuhr in dieses Verfahren überführt werden. Die Ausfuhranmeldung dafür erstellen Sie bei Smart Zollagentur online, unsere Zollexperten prüfen sie.
Was die passive Veredelung bringt
In der passiven Veredelung werden Unionswaren vorübergehend ausgeführt und in einem Drittland bearbeitet. Die daraus entstandenen Erzeugnisse können unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben wieder eingeführt werden. So wird bei der Rückkehr nicht der volle Zoll auf Ware fällig, die zum Teil aus der EU stammt.
Geht es um eine einzelne Reparatur oder um Ware, die unverändert zurückkommt, finden Sie die Einzelheiten auf der Seite Vorübergehende Ausfuhr.
Bewilligung und Anmeldung
Die passive Veredelung braucht eine Bewilligung. Sie wird förmlich beim zuständigen Hauptzollamt beantragt oder, für nicht sensible Waren, vereinfacht mit der Zollanmeldung zur Überführung in das Verfahren.
Für die Überführung gelten die Förmlichkeiten der Ausfuhranmeldung sinngemäß: Die Anmeldung wird elektronisch im ATLAS-Verfahren bei der Ausfuhrzollstelle abgegeben. Sie trägt den Verfahrenscode der passiven Veredelung, und der Ausgangsvermerk enthält einen entsprechenden Hinweis. Diese Unterlagen brauchen Sie bei der Wiedereinfuhr.
So unterstützen wir Sie
- Prüfung und Übermittlung — unsere Zollexperten prüfen Ihre Anmeldung, achten auf den passenden Verfahrenscode und übermitteln sie über ATLAS.
- ABD und Ausgangsvermerk — Sie erhalten das Ausfuhrbegleitdokument mit MRN und nach dem Ausgang der Ware den Ausgangsvermerk mit dem Hinweis auf das Verfahren.
Die Wiedereinfuhr der veredelten Ware ist ein eigener Vorgang. Die aktive Veredelung — Drittlandsware wird in der EU bearbeitet — gehört nicht zu unserem Angebot.
Was wir von Ihnen brauchen
Zu den üblichen Daten einer Ausfuhranmeldung kommen hinzu:
- die Bewilligung, falls bereits eine vorliegt
- die Art der vorgesehenen Arbeiten im Drittland
- Merkmale, an denen die Ware wiedererkannt wird, etwa Seriennummern
Kosten
Eine Ausfuhranmeldung zur passiven Veredelung kostet wie jede Ausfuhranmeldung 30 € (Großkunden ab 15 Anmeldungen im Monat ab 25 €). Im Grundpreis ist eine Tarifposition enthalten; jede weitere Tarifposition wird mit 5 € berechnet. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher MwSt. Die vollständige Preisliste finden Sie auf der Preise-Seite.
Mehr zum Thema: Welche Zollstelle wofür zuständig ist, erklärt Ausfuhrzollstelle und Ausgangszollstelle. Wie Sie den Ausgang der Ware nachweisen, lesen Sie im Beitrag zum Ausgangsvermerk.