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Brauche ich ein ABD?

Geben Sie Warenwert, Transportkosten und Gewicht ein. Sie sehen sofort, ob Ihre Ausfuhr aus Deutschland in ein Drittland wie die Schweiz, die USA oder Großbritannien eine Ausfuhranmeldung mit Ausfuhrbegleitdokument (ABD) braucht.

Auch ohne Verkauf zählt der Wert der Ware, bei einer Reparatursendung zum Beispiel der Materialwert.

Transportkosten zählen zum Wert dazu. Ohne Angabe rechnen wir mit 0 €.

Dafür brauchen Sie unabhängig vom Warenwert einen Nachweis über die Ausfuhr, damit die Ware danach abgabenfrei wieder eingeführt werden kann. Beispiele: Messe, Projekt im Ausland (z. B. zu Testzwecken), Reparatur (passive Veredelung).

Mehr zur vorübergehenden Ausfuhr

Zum Beispiel bestimmte Elektronikbauteile, Maschinen und Chemikalien, Rüstungsgüter, geschützte Kulturgüter oder Agrarprodukte mit Ausfuhrerstattung.

Geben Sie Warenwert und Gewicht ein und klicken Sie auf „Jetzt prüfen“. Hier steht dann, ob Sie ein ABD brauchen.

Nach welchen Regeln geprüft wird

Die Prüfung bildet die Regeln ab, die für Ausfuhren aus Deutschland in Länder außerhalb der EU gelten:

Welcher Wert zählt?

Maßgebend ist der statistische Wert der Sendung, nicht der Rechnungswert. Dazu zählen auch die Transportkosten: Ware für 800 € mit 201 € Transportkosten liegt über der Grenze von 1.000 €. Auch Ware, die Sie nicht verkaufen, hat einen Wert, bei einer Reparatursendung zum Beispiel den Materialwert. Beim Gewicht zählt das Bruttogewicht der Sendung.

Warum ein ABD auch ohne Pflicht sinnvoll sein kann

Mit dem ABD erhalten Sie nach der Ausfuhr den Ausgangsvermerk. Er ist der Nachweis für die umsatzsteuerfreie Lieferung in ein Drittland. Fehlt er, kann das Finanzamt die Umsatzsteuer nachfordern. Wer unsicher ist, fährt deshalb mit einer vollständigen Ausfuhranmeldung auf der sicheren Seite.

Paketdienste haben eigene Schwellenwerte

Paketdienste wie FedEx, UPS oder DHL haben eigene Schwellenwerte für Sendungen ohne ABD, oft liegen sie bei 750 €. Liegt der Wert der Sendung darüber, wird das Paket zurückgesendet. Klären Sie deshalb vor dem Versand, ob Ihr Dienstleister ein ABD verlangt.

Bei einem Warenwert bis 3.000 € ist grundsätzlich eine einstufige Ausfuhranmeldung möglich. Wichtig: DHL, FedEx und UPS akzeptieren ein nachträglich erstelltes ABD nicht immer. Klären Sie die passende Anmeldeart, zum Beispiel das zweistufige Verfahren, deshalb möglichst vor dem Versand.

Was die Prüfung nicht ersetzt

Das Ergebnis ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Ob Ihre Ware zu den Sonderfällen zählt, sollten Sie einmal für Ihr Sortiment klären, vor allem mit Blick auf Dual-Use. Beispiele und Hintergründe stehen im Artikel Wann brauche ich ein ABD? Schwellenwerte und Sonderfälle, die Grundlagen in Was ist ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD)?.

Wenn Sie ein ABD brauchen, erstellen Sie die Ausfuhranmeldung ganz einfach selbst online, unsere Zollexperten prüfen sie. Was das kostet, steht auf der Preisseite.

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