Brauche ich ein ABD?
Geben Sie Warenwert, Transportkosten und Gewicht ein. Sie sehen sofort, ob Ihre Ausfuhr aus Deutschland in ein Drittland wie die Schweiz, die USA oder Großbritannien eine Ausfuhranmeldung mit Ausfuhrbegleitdokument (ABD) braucht.
Geben Sie Warenwert und Gewicht ein und klicken Sie auf „Jetzt prüfen“. Hier steht dann, ob Sie ein ABD brauchen.
Ja, für diese Sendung brauchen Sie ein ABD.
- Für Dual-Use-Güter, genehmigungspflichtige Güter und Marktordnungswaren gilt die Pflicht unabhängig von Wert und Gewicht.
- Die Ware wird nur vorübergehend ausgeführt und kommt zurück. Mit dem ABD weisen Sie die Ausfuhr nach, damit die Ware abgabenfrei wieder eingeführt werden kann, unabhängig vom Warenwert.
- Warenwert und Transportkosten liegen zusammen über 1.000 €.
- Das Bruttogewicht liegt über 1.000 kg.
Keine Pflicht, aber wir empfehlen ein ABD.
Wert und Gewicht überschreiten die Grenzen von 1.000 € und 1.000 kg nicht, häufig genügt eine mündliche Anmeldung. Ab 750 € empfehlen wir dennoch ein ABD: Sie erhalten damit den Ausgangsvermerk als Nachweis für die umsatzsteuerfreie Lieferung.
Paketdienste wie FedEx, UPS oder DHL haben eigene Schwellenwerte für Sendungen ohne ABD, oft liegen sie bei 750 €. Liegt der Wert der Sendung darüber, wird das Paket zurückgesendet. Klären Sie deshalb vor dem Versand, ob Ihr Dienstleister ein ABD verlangt.
In der Regel brauchen Sie kein ABD.
Wert und Gewicht überschreiten die Grenzen von 1.000 € und 1.000 kg nicht, häufig genügt eine mündliche Anmeldung. Wenn Sie den Ausgangsvermerk als Nachweis für die umsatzsteuerfreie Lieferung brauchen, können Sie trotzdem ein ABD erstellen.
Paketdienste wie FedEx, UPS oder DHL haben eigene Schwellenwerte für Sendungen ohne ABD, oft liegen sie bei 750 €. Liegt der Wert der Sendung darüber, wird das Paket zurückgesendet. Klären Sie deshalb vor dem Versand, ob Ihr Dienstleister ein ABD verlangt.
Das Ergebnis ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Nach welchen Regeln geprüft wird
Die Prüfung bildet die Regeln ab, die für Ausfuhren aus Deutschland in Länder außerhalb der EU gelten:
- ABD erforderlich: Warenwert und Transportkosten liegen zusammen über 1.000 € oder das Bruttogewicht liegt über 1.000 kg. Eine der beiden Grenzen genügt.
- Immer erforderlich: Bei Dual-Use-Gütern, genehmigungspflichtigen Gütern und Marktordnungswaren gilt die Pflicht unabhängig von Wert und Gewicht.
- Vorübergehende Ausfuhr: Wer Ware nicht verkauft, sondern nur vorübergehend ausführt, etwa für eine Messe, ein Projekt im Ausland (z. B. zu Testzwecken) oder eine Reparatur (passive Veredelung), braucht einen Nachweis über die Ausfuhr, damit die Ware abgabenfrei wieder eingeführt werden kann. Das ABD ist dann unabhängig vom Warenwert nötig. Mehr dazu auf der Seite Vorübergehende Ausfuhr.
- ABD empfohlen: Ab 750 € raten wir auch ohne Pflicht zu einem ABD.
- Kein ABD nötig: Darunter genügt häufig eine mündliche Anmeldung.
Welcher Wert zählt?
Maßgebend ist der statistische Wert der Sendung, nicht der Rechnungswert. Dazu zählen auch die Transportkosten: Ware für 800 € mit 201 € Transportkosten liegt über der Grenze von 1.000 €. Auch Ware, die Sie nicht verkaufen, hat einen Wert, bei einer Reparatursendung zum Beispiel den Materialwert. Beim Gewicht zählt das Bruttogewicht der Sendung.
Warum ein ABD auch ohne Pflicht sinnvoll sein kann
Mit dem ABD erhalten Sie nach der Ausfuhr den Ausgangsvermerk. Er ist der Nachweis für die umsatzsteuerfreie Lieferung in ein Drittland. Fehlt er, kann das Finanzamt die Umsatzsteuer nachfordern. Wer unsicher ist, fährt deshalb mit einer vollständigen Ausfuhranmeldung auf der sicheren Seite.
Paketdienste haben eigene Schwellenwerte
Paketdienste wie FedEx, UPS oder DHL haben eigene Schwellenwerte für Sendungen ohne ABD, oft liegen sie bei 750 €. Liegt der Wert der Sendung darüber, wird das Paket zurückgesendet. Klären Sie deshalb vor dem Versand, ob Ihr Dienstleister ein ABD verlangt.
Bei einem Warenwert bis 3.000 € ist grundsätzlich eine einstufige Ausfuhranmeldung möglich. Wichtig: DHL, FedEx und UPS akzeptieren ein nachträglich erstelltes ABD nicht immer. Klären Sie die passende Anmeldeart, zum Beispiel das zweistufige Verfahren, deshalb möglichst vor dem Versand.
Was die Prüfung nicht ersetzt
Das Ergebnis ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Ob Ihre Ware zu den Sonderfällen zählt, sollten Sie einmal für Ihr Sortiment klären, vor allem mit Blick auf Dual-Use. Beispiele und Hintergründe stehen im Artikel Wann brauche ich ein ABD? Schwellenwerte und Sonderfälle, die Grundlagen in Was ist ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD)?.
Wenn Sie ein ABD brauchen, erstellen Sie die Ausfuhranmeldung ganz einfach selbst online, unsere Zollexperten prüfen sie. Was das kostet, steht auf der Preisseite.
ABD nötig? Ganz einfach selbst erstellen.
Ausfuhranmeldung online starten, von Zollexperten geprüft.