Smart Zollagentur

Ausgangsvermerk: Wann er kommt und was tun, wenn er fehlt

Von · Zollexperte & CEO

Der Ausgangsvermerk ist Ihr Ausfuhrnachweis für die Umsatzsteuer. Wann er kommt, was nach 90 und 150 Tagen passiert und welche Alternativnachweise gelten.

Ein Zulieferer aus dem Sauerland liefert Stanzteile an einen Kunden in Norwegen. Sechs Wochen später bereitet die Buchhaltung den Monatsabschluss vor und sucht den Beleg für die steuerfreie Ausfuhrlieferung. Im Ordner liegt das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) — der Ausgangsvermerk fehlt. Die Ware ist längst beim Kunden, aber im System des Zolls ist die Ausfuhr noch offen. Wir erklären, was der Ausgangsvermerk ist, wann er kommt und was Sie tun können, wenn er ausbleibt.

Stand: 4. Oktober 2026

Was ist der Ausgangsvermerk?

Der Ausgangsvermerk ist die elektronische Bestätigung der Ausfuhrzollstelle, dass Ihre Ware das Zollgebiet der Union verlassen hat. Er entsteht in zwei Schritten: Zuerst bestätigt die Ausgangszollstelle den Ausgang der Ware. Daraufhin erledigt die Ausfuhrzollstelle das Ausfuhrverfahren und versendet den Ausgangsvermerk — als PDF an denjenigen, der die Anmeldung abgegeben hat.

Das ABD ist also nicht der Ausgangsvermerk. Das ABD belegt, dass die Ware zur Ausfuhr überlassen wurde. Der Ausgangsvermerk belegt, dass sie tatsächlich ausgeführt wurde. Welche Zollstelle welche Rolle hat, lesen Sie im Beitrag Ausfuhrzollstelle und Ausgangszollstelle.

Wofür brauche ich ihn?

Für die Umsatzsteuer. Wer eine Ausfuhrlieferung steuerfrei behandeln will, muss die Ausfuhr nachweisen. Bei einer elektronischen Ausfuhranmeldung ist der vorgesehene Beleg der Ausgangsvermerk — sowohl wenn Sie selbst befördern (§ 9 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, UStDV) als auch wenn ein Spediteur oder Kurier versendet (§ 10 UStDV). Die Finanzverwaltung erkennt den Ausgangsvermerk und den Alternativ-Ausgangsvermerk als Nachweis an.

Wie Sie den Beleg in Ihrer Buchhaltung ablegen und was im Einzelfall steuerlich gilt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Wann kommt der Ausgangsvermerk?

Erst wenn die Ausgangszollstelle den Ausgang elektronisch bestätigt hat. Eine feste Frist dafür gibt es nicht; sie hängt davon ab, wann die Ware die Grenze passiert und dort erfasst wird. Mit dem ABD allein kommt der Ausgangsvermerk nicht automatisch.

Smart-Zoll-Tipp: Zu Ausfuhranmeldungen, die Sie bei uns erstellen, erhalten Sie den Ausgangsvermerk per E-Mail, sobald er vorliegt. Sie müssen ihn nicht beim Zollamt anfordern.

Warum bleibt er manchmal aus?

Der Ausgangsvermerk bleibt aus, wenn die Bestätigung der Ausgangszollstelle fehlt. Typische Ursachen:

Was die MRN ist und warum der Frachtführer sie braucht, erklärt der Beitrag MRN-Nummer beantragen.

Was passiert, wenn die Bestätigung fehlt?

Für offene Ausfuhrvorgänge gibt es das Nachforschungsverfahren (Follow-up) nach Artikel 335 der Durchführungsverordnung zum Unionszollkodex. Die ATLAS-Verfahrensanweisung nennt dafür diese Fristen, gerechnet ab der Überlassung zur Ausfuhr:

ZeitpunktWas passiert
ab 20 TagenDer Ausfuhrzollstelle kann ein Alternativnachweis vorgelegt werden; der Anmelder kann die Nachforschung von sich aus starten.
nach 90 TagenLiegt keine Ausgangsbestätigung vor, leitet die Ausfuhrzollstelle die Nachforschung ein und fragt nach dem Verbleib der Ware.
60 Tage ab AnfrageSo lange haben Sie Zeit zu antworten: Ausfuhr verzögert, oder Ausgang erfolgt und Alternativnachweis liegt vor.
nach 150 TagenOhne Ausgangsbestätigung oder anerkannten Alternativnachweis wird der Ausfuhrvorgang automatisch für ungültig erklärt.

Zu einem für ungültig erklärten Vorgang stellt die Ausfuhrzollstelle keinen Ausgangsvermerk aus. Warten Sie deshalb nicht auf die Anfrage des Zolls.

Welche Alternativnachweise erkennt der Zoll an?

Die Verfahrensanweisung nennt insbesondere diese Belege, auch in Kombination:

Zahlungsnachweise und Rechnungen erkennt der Zoll grundsätzlich nicht an. Für Verzollungsbelege aus dem Drittland kann die Zollstelle eine amtlich anerkannte Übersetzung verlangen.

Erkennt die Ausfuhrzollstelle den Nachweis an, erledigt sie den Vorgang und Sie erhalten einen Alternativ-Ausgangsvermerk. Er gilt ebenfalls als Ausfuhrnachweis.

Was muss mein Unternehmen jetzt tun?

Beispiel aus der Praxis

Der Zulieferer aus dem Sauerland meldet sich mit der MRN bei seinem Zolldienstleister. Der Spediteur liefert den unterzeichneten CMR-Frachtbrief nach, der Kunde in Norwegen schickt den Einfuhrbeleg. Beides geht an die Ausfuhrzollstelle. Sie erkennt die Nachweise an und stellt einen Alternativ-Ausgangsvermerk aus. Die Buchhaltung hat ihren Beleg — sieben Wochen nach dem Versand und lange vor Ablauf der 150 Tage.

Fazit

Fehlt der Ausgangsvermerk zu einer Anmeldung, die Sie bei uns erstellt haben, melden Sie sich mit der MRN und Ihren Transportbelegen über die Kontaktseite. Neue Ausfuhranmeldungen erstellen Sie bei uns selbst online, unsere Zollexperten prüfen sie.

Quellen

Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Ausfuhr?

Erstellen Sie Ihr ABD selbst online — von Zollexperten geprüft, digital zugestellt.

5,0 von 5 Sternen · 24 Google-Rezensionen
ABD beantragen