Ausfuhrzollstelle und Ausgangszollstelle: Wer macht was?
Von Rafael Paulo Krüger · Zollexperte & CEO
Welches Zollamt ist für Ihre Ausfuhr zuständig? Die Ausfuhrzollstelle eröffnet das Verfahren, die Ausgangszollstelle beendet es an der Grenze.
Ein Onlinehändler aus Nürnberg verschickt zum ersten Mal Ware im Wert von 4.000 Euro an einen Kunden in der Schweiz. Im Auftragsformular seines Dienstleisters stehen zwei Felder, die fast gleich klingen: Ausfuhrzollstelle und Ausgangszollstelle. Er trägt zweimal sein Zollamt vor Ort ein — und bekommt eine Rückfrage. Die beiden Begriffe meinen unterschiedliche Stationen. Wir erklären, welche Zollstelle wofür zuständig ist und was das für Ihre Ausfuhranmeldung bedeutet.
Stand: 5. Oktober 2026
Warum gibt es zwei Zollstellen?
Das normale Ausfuhrverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe wird das Verfahren bei der Ausfuhrzollstelle eröffnet. In der zweiten Stufe wird es bei der Ausgangszollstelle beendet, und die Ware verlässt das Zollgebiet der Union. So beschreibt es der Zoll selbst.
Die erste Stufe findet meist im Binnenland statt, dort, wo die Ware herkommt. Die zweite findet dort statt, wo sie die EU verlässt.
Was macht die Ausfuhrzollstelle?
Bei der Ausfuhrzollstelle wird die Ware angemeldet und gestellt. Sie prüft die Ausfuhranmeldung, kann die Ware kontrollieren und überlässt sie zur Ausfuhr. Mit der Überlassung entsteht das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit der MRN. Erst danach darf die Ware auf den Weg gehen. Was es mit der Kontrollmöglichkeit auf sich hat, erklärt der Beitrag Gestellung und Zollbeschau.
Zuständig ist die Zollstelle,
- die für den Ort zuständig ist, an dem der Ausführer ansässig ist, oder
- in deren Bezirk die Ware zur Ausfuhr verpackt oder verladen wird.
Verlade- oder Verpackungsort ist der Ort, an dem die Beförderung zur Ausfuhr beginnt. Ein späteres Umladen auf ein anderes Fahrzeug gilt nicht als neues Verladen.
Welches Zollamt ist für meine Ausfuhr zuständig?
Das ergibt sich aus der Postleitzahl des Ortes, an dem der Ausführer sitzt oder die Ware verpackt oder verladen wird. Der Zoll bietet dafür eine Dienststellensuche an: Sie geben die Postleitzahl ein und erhalten die zuständige Ausfuhrzollstelle. Für manche Postleitzahlen nennt die Suche mehrere Zollämter, zum Beispiel wenn eine Postleitzahl mehrere Orte umfasst oder die Zuständigkeit in Ballungsräumen nach Straßen abgegrenzt ist. In diesen Fällen muss die Zuständigkeit nach Angabe des Zolls mit den betroffenen Zollämtern geklärt werden. Schneller geht es mit unserer Suche Zollamt finden: Postleitzahl eingeben und die Ausfuhrzollstelle mit Anschrift und Öffnungszeiten sehen.
Eine Ausfuhrsendung bei einer örtlich nicht zuständigen Ausfuhrzollstelle anzumelden, ist nur in begründeten Fällen möglich; die Gründe sind in der Anmeldung anzugeben.
Smart-Zoll-Tipp: Sie müssen das Zollamt nicht selbst heraussuchen. Unsere Zollsoftware ermittelt die zuständige Ausfuhrzollstelle automatisch — Sie geben nur an, wo die Ware verpackt oder verladen wird.
Was macht die Ausgangszollstelle?
Die Ausgangszollstelle ist die Zollstelle, der die Ware zu gestellen ist, bevor sie das Zollgebiet der Union verlässt — etwa ein Zollamt an der Grenze zur Schweiz, an einem Seehafen oder an einem Flughafen. Dort wird die MRN der Ausfuhranmeldung vorgelegt. Die Ausgangszollstelle ruft damit den Datensatz der Ausfuhrzollstelle auf, prüft, ob die gestellte Ware der angemeldeten entspricht, und überwacht den Ausgang.
Zwei Punkte sind in der Praxis wichtig:
- ABD auf Papier: Seit dem 1. Mai 2016 ist es in Deutschland freigestellt, das ausgedruckte ABD mitzuführen; die MRN genügt. Verlässt die Ware die EU über einen anderen Mitgliedstaat, können dort andere Regeln gelten. Geben Sie dem Frachtführer deshalb im Zweifel das ABD mit.
- Durchgehender Beförderungsvertrag: Übernimmt zum Beispiel eine Fluggesellschaft die Ware mit einem durchgehenden Beförderungsvertrag, kann die Zollstelle am Übernahmeort als Ausgangszollstelle tätig werden, auch wenn die Ware danach noch eine Teilstrecke innerhalb der Union zurücklegt.
Bestätigt die Ausgangszollstelle den Ausgang, erledigt die Ausfuhrzollstelle das Verfahren und versendet den Ausgangsvermerk.
Der Unterschied auf einen Blick
Ausfuhrzollstelle
- Aufgabe: eröffnet das Ausfuhrverfahren
- Ort: am Sitz des Ausführers oder am Verpackungs- bzw. Verladeort
- Was dort vorliegt: die Ausfuhranmeldung und die gestellte Ware
- Ergebnis: Überlassung, ABD mit MRN
Ausgangszollstelle
- Aufgabe: beendet das Verfahren und überwacht den Ausgang
- Ort: dort, wo die Ware die EU verlässt
- Was dort vorliegt: die MRN, gegebenenfalls das ABD, und die Ware
- Ergebnis: Ausgangsbestätigung, daraus der Ausgangsvermerk
Können beide dieselbe Zollstelle sein?
Ja. Liegt Ihr Betrieb im Bezirk eines Grenzzollamts, kann dieselbe Zollstelle beide Rollen haben. Außerdem gibt es das einstufige Verfahren für Sendungen bis 3.000 Euro, bei dem die Ware direkt bei der Ausgangszollstelle angemeldet und gestellt wird. Das klappt in der Praxis nicht immer — die Bedingungen und Grenzen beschreibt der Beitrag zum einstufigen Ausfuhrverfahren.
Was muss mein Unternehmen jetzt tun?
- Ort der Ware kennen: Maßgeblich ist, wo verpackt oder verladen wird. Bei einem externen Lager ist das nicht der Firmensitz.
- Transportweg erfragen: Fragen Sie Ihren Spediteur, über welche Zollstelle die Sendung die EU verlässt. Diese Angabe gehört in die Ausfuhranmeldung. Die Ausgangszollstelle selbst finden Sie nach Ort oder Dienststellenschlüssel über Zollamt finden.
- MRN weitergeben: Der Frachtführer braucht die MRN, damit die Ausgangszollstelle die Sendung zuordnen kann.
- Ausgangsvermerk nachhalten: Er ist Ihr Nachweis, dass die Ware ausgeführt wurde.
Beispiel aus der Praxis
Der Händler aus Nürnberg gibt als Ort der Ware sein Lager an; zuständig ist damit die Ausfuhrzollstelle für diese Postleitzahl. Sein Spediteur fährt über Weil am Rhein in die Schweiz, also steht das dortige Zollamt als vorgesehene Ausgangszollstelle in der Anmeldung. Am Folgetag liegt das ABD vor, der Fahrer legt an der Grenze die MRN vor, und einige Tage später trifft der Ausgangsvermerk ein.
Fazit
- Die Ausfuhrzollstelle eröffnet das Verfahren im Binnenland und stellt das ABD bereit.
- Die Ausgangszollstelle beendet das Verfahren dort, wo die Ware die EU verlässt.
- Zuständig für die erste Stufe ist die Zollstelle am Sitz des Ausführers oder am Verpackungs- bzw. Verladeort.
- Ohne Bestätigung der Ausgangszollstelle gibt es keinen Ausgangsvermerk.
Die Zuordnung müssen Sie nicht selbst klären: Wenn Sie Ihre Ausfuhranmeldung bei uns online erstellen, ermittelt die Zollsoftware die zuständige Ausfuhrzollstelle automatisch, und unsere Zollexperten prüfen die Anmeldung.
Quellen
- Normales Verfahren (zweistufiges Ausfuhrverfahren) – Zoll, abgerufen 04.10.2026
- Zuständige Ausfuhrzollstelle (Dienststellensuche nach Postleitzahl) – Zoll, abgerufen 04.10.2026
- Das IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr – Zoll, abgerufen 04.10.2026
- Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS, Kapitel 4.9 und 4.9.2.3 – Generalzolldirektion, Stand Februar 2026