Freihandelsabkommen EU–Philippinen: Was ändert sich für Exporteure?
Von Rafael Paulo Krüger · Zollexperte & CEO
EU und Philippinen haben sich am 22.09.2026 im Kern auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Was Exporteure erwartet, ab wann es gilt und was jetzt zu tun ist.
Ein Maschinenbauer aus Nordrhein-Westfalen liefert seit Jahren Verpackungsanlagen an einen Lebensmittelhersteller bei Manila. Bei der letzten Ausschreibung lag er preislich knapp hinter einem Wettbewerber, und der Einkäufer verwies auch auf den philippinischen Einfuhrzoll, den sein Unternehmen auf die deutsche Anlage zahlen muss. Nun liest der Exportleiter, dass sich die EU und die Philippinen auf ein Freihandelsabkommen geeinigt haben. Fällt der Zoll damit weg, und ab wann? Dieser Beitrag ordnet ein, was feststeht, was noch offen ist und was Sie schon jetzt vorbereiten können.
Stand: 3. Oktober 2026
Was hat sich geändert?
Am 22. September 2026 haben die EU und die Philippinen eine substanzielle Einigung über ein Freihandelsabkommen erzielt. Die Verhandlungen sind damit politisch im Kern abgeschlossen, aber noch nicht förmlich beendet: Beide Seiten wollen das Abkommen „in den kommenden Monaten“ endgültig abschließen und dabei die technischen Details und die Umsetzung festlegen.
Nach Angaben der EU-Kommission soll das Abkommen:
- Zölle auf beiden Seiten abbauen: Liberalisiert werden mehr als 94 % der Zolllinien, die mehr als 97 % des bilateralen Handels abdecken.
- den philippinischen Markt für öffentliche Aufträge erstmals für ausländische Bieter öffnen,
- geistiges Eigentum besser schützen, darunter fast 200 geografische Angaben aus der EU,
- gesundheitspolizeiliche Vorgaben und technische Handelshemmnisse transparenter regeln,
- Regeln für den digitalen Handel sowie für Energie und Rohstoffe enthalten,
- ein Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung umfassen.
Die Verhandlungen hatten bereits 2015 begonnen, ruhten ab 2017 und wurden im März 2024 wieder aufgenommen.
Ab wann gilt es?
Ein Datum steht noch nicht fest. Nach dem förmlichen Abschluss der Verhandlungen veröffentlicht die Kommission das Abkommen und legt es dem Rat und dem Europäischen Parlament vor. Erst wenn beide zustimmen, kann die EU das Abkommen schließen. Betrifft es auch Bereiche, für die die Mitgliedstaaten zuständig sind, müssen zusätzlich die EU-Staaten ratifizieren. Teile eines Abkommens können vorher vorläufig angewendet werden, wenn der Rat das beschließt, in der Regel aber erst nach Zustimmung des Parlaments.
Für die Praxis heißt das: Bis zum Inkrafttreten vergehen nach aktuellem Stand noch Monate. Wann genau, lässt sich heute nicht seriös sagen.
Betrifft mich das als Exporteur?
Ja, wenn Sie auf die Philippinen liefern oder das künftig planen. Die EU-Kommission nennt als wichtigste Industrieexporte Maschinen und Geräte, Fahrzeuge und Transportausrüstung sowie Arzneimittel und Medizinprodukte. Im Agrarbereich sind es vor allem Schweine- und Geflügelfleisch, Milchprodukte und Spirituosen. Der Warenhandel zwischen der EU und den Philippinen lag 2025 bei 17,6 Mrd. €.
Was gilt bis dahin bei der Ausfuhr?
Bis das Abkommen in Kraft tritt, ändert sich bei Ihren Ausfuhren nichts:
- Ihr Kunde zahlt auf den Philippinen den regulären Einfuhrzoll. Einen Präferenzzoll für EU-Waren gibt es noch nicht.
- Die Philippinen profitieren zwar vom Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU. Das ist aber eine einseitige Präferenz der EU für Einfuhren in die EU, keine Zollermäßigung für deutsche Waren auf den Philippinen.
- Die Ausfuhranmeldung läuft wie bei jedem Drittland über ATLAS. Mehr dazu in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Ausfuhranmeldung.
Welche Daten werden künftig wichtiger?
Präferenzzölle gibt es nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen, und nur mit einem gültigen Präferenznachweis. Beides ist für das Abkommen mit den Philippinen noch nicht veröffentlicht. Wichtig werden aber in jedem Fall:
- die richtige Warennummer, denn Zollabbau und Ursprungsregeln hängen an ihr (siehe Tarifierung verstehen),
- der Ursprung Ihrer Vormaterialien, belegt durch Lieferantenerklärungen,
- Ihre Kalkulation, um zu prüfen, ob die Ware die Ursprungsregeln voraussichtlich erfüllt.
Ursprungserklärung auf der Rechnung: Nach aktuellem Stand ist zu erwarten, dass der Präferenznachweis wie in anderen EU-Abkommen als Erklärung zum Ursprung auf der Rechnung abgegeben wird. Den genauen Wortlaut legt erst das Abkommen fest. Setzen Sie bis zum Inkrafttreten keinen Präferenzsatz für die Philippinen auf Ihre Rechnungen, denn heute gibt es dort noch keinen Präferenzzoll.
Was muss mein Unternehmen jetzt tun?
- Ausfuhren auf die Philippinen der letzten Jahre mit Warennummern und Werten zusammenstellen.
- Prüfen, ob Lieferantenerklärungen für die wichtigsten Vormaterialien vorliegen.
- Kunden auf den Philippinen informieren: Ein Präferenzvorteil kommt erst mit dem Inkrafttreten, nicht jetzt.
- Nach dem förmlichen Abschluss den Abkommenstext, die Ursprungsregeln und die Zollabbaupläne prüfen.
Beispiel aus der Praxis
Der Maschinenbauer aus dem Einstieg kann seinem Kunden heute noch keinen Präferenzzoll anbieten. Er nutzt die Zeit aber, um die Warennummern seiner Anlagen zu prüfen und von seinen Zulieferern Lieferantenerklärungen anzufordern. Tritt das Abkommen in Kraft und erfüllen die Anlagen die Ursprungsregeln, kann er den Präferenznachweis ohne Vorlauf ausstellen, und der Zoll für seinen Kunden sinkt oder entfällt.
Fazit
- Die EU und die Philippinen haben sich am 22.09.2026 im Kern auf ein Freihandelsabkommen geeinigt; der förmliche Abschluss soll in den kommenden Monaten folgen.
- Rat und Europäisches Parlament müssen noch zustimmen. Ein Datum für das Inkrafttreten gibt es nicht.
- Bis dahin gelten die regulären philippinischen Zölle; das APS hilft nur bei Einfuhren in die EU.
- Wer Warennummern und Ursprung jetzt klärt, kann die Präferenz ab dem ersten Tag nutzen.
Smart-Zoll-Tipp: Die Ausfuhranmeldung für Ihre Sendungen auf die Philippinen erstellen Sie bei uns selbst online, von Zollexperten geprüft — auch bevor das Abkommen gilt.
Wie das abläuft, sehen Sie auf unserer Seite zur Ausfuhranmeldung.
Quellen
- Substantial agreement on EU-Philippines trade deal (IP/26/1929) – EU-Kommission, 22.09.2026, abgerufen 02.10.2026
- Joint press statement by Commissioner Šefčovič and Secretary Roque (STATEMENT/26/1922) – EU-Kommission, 22.09.2026, abgerufen 02.10.2026
- EU-Philippines Free Trade Agreement – EU-Kommission (GD Handel), abgerufen 02.10.2026
- Making trade policy – EU-Kommission (GD Handel), abgerufen 02.10.2026
- WuP online – Länderinformation Philippinen – Zoll, Stichtag 02.10.2026, abgerufen 02.10.2026
- EU vertieft Handelsbeziehungen mit ASEAN-Staaten – BIHK Außenwirtschaftsportal, 02.10.2026, abgerufen 02.10.2026